zurück zur Übersicht

Nichtraucherschutz

Fristende 17.4.2026
18 Mitzeichnungen
17/4965 | Mitzeichnungsfrist abgelaufen
Veröffentlicht am 6.3.2026

Petent

Edeltraud Studer
77963 Schwanau, DE

Anliegen

Das neuesete Gesetz zum Nichtraucherschutz reicht bei weitem nicht aus. Vor allem besuchen alle, also auch Kinder und Schwangere jedes jahr die Festzelte. Warum soll dort immer noch geraucht werden dürfen? Das ist nicht nachvollziehbar. Nicht nur Kinder, auch Allergiker sind immer noch von Festen ausgeschlossen.
Im Festzelt bleibt der Rauch im Raum und wird durch den ständigen Durchzug im ganzen Zelt verteilt. Das ist nicht zumutbar.
Ich bitte daher den Landtag, endlich die Festzelte in den Nichtraucherschutz einzubeziehen, und zwar ausnahmslos.