Kein Zwangsouting von trans*, nicht-binären und inter* Menschen! Für den Schutz von Grundrechten und informationeller Selbstbestimmung.
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Veröffentlicht am 6.10.2026
Petent
Queeres Netzwerk Baden-Württemberg
70182 Stuttgart, DE
Anliegen
Unser Anliegen:
Wir fordern die Rücknahme bzw. Überarbeitung der Änderung in der Meldeverordnung BW, die bei Vornamens- und Geschlechtseintragsänderungen nach dem SBGG ab dem 1.11.2026
- eine automatisierte Datenweitergabe an die örtliche Polizei und das LKA vorsieht.
- und das dauerhafte Befüllen der bereits im April 2025 vom Bundesministerium des Inneren angelegten neuen Datenfelder im Melderegistereintrag für den ehemaligen Geschlechtseintrag und dessen Änderungsdatum vorsieht.
Sachverhalt:
Eigentlich sollte das 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu mehr Freiheit und Souveränität für Betroffene führen und es ihnen leichter machen, selbstbestimmt und ohne viel Verwaltungsaufwand zu erklären, wer sie sind und welcher Vorname und welches Geschlecht die richtigen für sie sind. Entsprechend froh waren die Betroffenen und die Community über den Wegfall des alten Transsexuellengesetzes (TSG) und der damit verbundenen Kosten und Zwangsbegutachtungen.
Diese Freude und Erleichterung wird aktuell stark getrübt, weil durch eine Verordnung des Innenministeriums ab dem 01.11.2026 die geänderten Daten (früherer Vorname und/oder früheres Geschlecht) anlasslos und automatisiert an LKA und örtliche Polizei weitergegeben werden sollen, obwohl das SBGG den Behörden im Verdachtsfall bereits den Datenzugriff ermöglicht. Weiterhin ist nicht geklärt, was mit den übermittelten Daten nach der Abgleichung/Prüfung passieren wird.
Weiterhin sollen diese geänderten Daten künftig dauerhaft im Melderegister eingetragen werden und könnten dadurch möglicherweise ALLEN Arbeitnehmenden in öffentlichen Ämtern bei jedem Datenabruf mit angezeigt werden, so dass Menschen, die das SBGG genutzt haben, künftig bei jedem Gang zum Rathaus oder einer Behörde einem Zwangsouting ausgesetzt werden und damit der realen Gefahr, diskriminiert zu werden.[Ga1.1]
Es gibt für uns weder einen demokratischen noch menschlich nachvollziehbaren Grund, warum eine spezifische Personengruppe durch eine solche Regelung für immer[Ga2.1][TG2.2] unfreiwillig sichtbar gemacht werden soll. Daher muss die Verordnung in der jetzigen Form rückgängig gemacht werden!
Weshalb diese Sonderbehandlung? Vom Datenschutz ganz zu schweigen...
Die automatische Weitergabe sensibler Meldedaten stellt für viele trans*, nicht-binäre und inter* Menschen eine faktische Sonderbehandlung dar. Sie erzeugt den Eindruck, als müssten Menschen, die ihre(n) Vornamen oder den Geschlechtseintrag ändern, präventiv sicherheitsbehördlich erfasst werden. Das schürt Ängste und hält im schlimmsten Fall Menschen davon ab, auch vor dem Gesetz sie selbst zu werden, weil sie Angst vor dem Zwangsouting haben.
Zudem berührt die geplante Regelung zentrale Fragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung. Ziel des Datenschutzrechts ist es, Menschen davor zu schützen, dass ihre personenbezogenen Daten ohne ausreichende Notwendigkeit verarbeitet oder weitergegeben werden.
Absicht oder Ungeschick?
2025 stand das Innenministerium bezüglich der geplanten MVO-Änderung mit Kirchen, Städten, Landesschulbeiräten, Polizeibehörden und dem SWR in Kontakt und holte Stellungnahmen und Anpassungswünsche dazu ein, weil es in dem MVO-Änderungsentwurf neben den Änderungen für die SBGG-Meldedaten auch um Schulmeldedaten-Änderungen ging.
Wie aus den öffentlichen Äußerungen und den vorliegenden Mailverläufen des Innenministeriums sowie aus Befragungen von Betroffenen-Organisationen hervorgeht, wurde aus der queeren Community hingegen niemand informiert und in den Gestaltungsprozess mit einbezogen, und das trotz so weitreichender Veränderungen für die Betroffenen.
In der bereits 2015 mit dem Queeren Netzwerk Baden-Württemberg (damals Netzwerk LSBTTIQ BW) abgeschlossenen Zielvereinbarung hatte sich die Landesregierung zu einer konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Netzwerk bekannt. Dass das Netzwerk in dieser so wichtigen Frage nicht konsultiert wurde, ist für uns irritierend.
Stehen SBGG-Nutzende neuerdings unter Generalverdacht?
Ein vom Innenministerium vorgebrachtes, öffentlich zugängliches Argument für die Änderung ist, dass das SBGG zum absichtlichen Verschleiern der Identität benutzt werden könne, deshalb sei die automatische Meldung vor allem wegen der Bereiche Terrorismus und Extremismus dringend geboten. Im SBGG wurde wegen ähnlicher Argumente bereits eine Sperrfrist verankert, nach der man dann mindestens ein Jahr lang an seine getroffene Entscheidung gebunden ist, wodurch sich Menschen die Nutzung des SBGG zur Verschleierung vermutlich zweimal überlegen werden. Uns wurde aus Sicherheitskreisen bestätigt, dass es viel effektivere Wege als das SBGG gebe, wenn man seine Identität wirksam verschleiern wolle. Weiterhin zeigen die bisherigen Erfahrungen in anderen Ländern, die ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt haben, dass es dadurch nicht zum massenhaften Missbrauch des jeweiligen Gesetzes für die Begehung von Straftaten gekommen ist.
Insofern ist dieses vom Innenministerium angebrachte Argument mindestens unnötig, wenn nicht gar vorverurteilend und diskriminierend. Wir fordern daher nachvollziehbare Belege für diese Behauptung von den Verfassern der Begründung zur MVO-Änderung.
Fazit:
1.) Die Aufnahme der sensiblen früheren Vornamens- und Geschlechtsdaten ins Melderegister lehnen wir in jedem Fall ab, da es hierfür keine Notwendigkeit gibt. Die systematische Speicherung dieser Daten schafft die Möglichkeit, entsprechende Personengruppen technisch zusammenzuführen und auszuwerten. Vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger politischer Entwicklungen ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, solche Risiken von vornherein zu vermeiden.
2.) Falls es über den bereits existierenden Datenzugriff im Verdachtsfall weitere gut begründete Sicherheitsinteressen für die Datenweitergabe an die Polizei und das LKA geben sollte, sind wir in Gesprächen mit dem Ministerium und der Polizei gerne bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Aufforderung zur Auseinandersetzung:
Wir fordern den Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Petition auf, sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und zu klären, ob die geplante Meldeverordnungsänderung mit dem Grundgesetz, dem Datenschutz (DSGVO) und der Menschenwürde vereinbar ist.
Und wir erwarten eine Antwort, ob es in unserem Bundesland, das so viel Wert auf Vielfalt, Offenheit und gegenseitigen Respekt legt, möglich sein darf, dass einzelne Menschengruppen derart stigmatisiert und unter Generalverdacht gestellt werden können.
Wir fordern die Rücknahme bzw. Überarbeitung der Änderung in der Meldeverordnung BW, die bei Vornamens- und Geschlechtseintragsänderungen nach dem SBGG ab dem 1.11.2026
- eine automatisierte Datenweitergabe an die örtliche Polizei und das LKA vorsieht.
- und das dauerhafte Befüllen der bereits im April 2025 vom Bundesministerium des Inneren angelegten neuen Datenfelder im Melderegistereintrag für den ehemaligen Geschlechtseintrag und dessen Änderungsdatum vorsieht.
Sachverhalt:
Eigentlich sollte das 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu mehr Freiheit und Souveränität für Betroffene führen und es ihnen leichter machen, selbstbestimmt und ohne viel Verwaltungsaufwand zu erklären, wer sie sind und welcher Vorname und welches Geschlecht die richtigen für sie sind. Entsprechend froh waren die Betroffenen und die Community über den Wegfall des alten Transsexuellengesetzes (TSG) und der damit verbundenen Kosten und Zwangsbegutachtungen.
Diese Freude und Erleichterung wird aktuell stark getrübt, weil durch eine Verordnung des Innenministeriums ab dem 01.11.2026 die geänderten Daten (früherer Vorname und/oder früheres Geschlecht) anlasslos und automatisiert an LKA und örtliche Polizei weitergegeben werden sollen, obwohl das SBGG den Behörden im Verdachtsfall bereits den Datenzugriff ermöglicht. Weiterhin ist nicht geklärt, was mit den übermittelten Daten nach der Abgleichung/Prüfung passieren wird.
Weiterhin sollen diese geänderten Daten künftig dauerhaft im Melderegister eingetragen werden und könnten dadurch möglicherweise ALLEN Arbeitnehmenden in öffentlichen Ämtern bei jedem Datenabruf mit angezeigt werden, so dass Menschen, die das SBGG genutzt haben, künftig bei jedem Gang zum Rathaus oder einer Behörde einem Zwangsouting ausgesetzt werden und damit der realen Gefahr, diskriminiert zu werden.[Ga1.1]
Es gibt für uns weder einen demokratischen noch menschlich nachvollziehbaren Grund, warum eine spezifische Personengruppe durch eine solche Regelung für immer[Ga2.1][TG2.2] unfreiwillig sichtbar gemacht werden soll. Daher muss die Verordnung in der jetzigen Form rückgängig gemacht werden!
Weshalb diese Sonderbehandlung? Vom Datenschutz ganz zu schweigen...
Die automatische Weitergabe sensibler Meldedaten stellt für viele trans*, nicht-binäre und inter* Menschen eine faktische Sonderbehandlung dar. Sie erzeugt den Eindruck, als müssten Menschen, die ihre(n) Vornamen oder den Geschlechtseintrag ändern, präventiv sicherheitsbehördlich erfasst werden. Das schürt Ängste und hält im schlimmsten Fall Menschen davon ab, auch vor dem Gesetz sie selbst zu werden, weil sie Angst vor dem Zwangsouting haben.
Zudem berührt die geplante Regelung zentrale Fragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung. Ziel des Datenschutzrechts ist es, Menschen davor zu schützen, dass ihre personenbezogenen Daten ohne ausreichende Notwendigkeit verarbeitet oder weitergegeben werden.
Absicht oder Ungeschick?
2025 stand das Innenministerium bezüglich der geplanten MVO-Änderung mit Kirchen, Städten, Landesschulbeiräten, Polizeibehörden und dem SWR in Kontakt und holte Stellungnahmen und Anpassungswünsche dazu ein, weil es in dem MVO-Änderungsentwurf neben den Änderungen für die SBGG-Meldedaten auch um Schulmeldedaten-Änderungen ging.
Wie aus den öffentlichen Äußerungen und den vorliegenden Mailverläufen des Innenministeriums sowie aus Befragungen von Betroffenen-Organisationen hervorgeht, wurde aus der queeren Community hingegen niemand informiert und in den Gestaltungsprozess mit einbezogen, und das trotz so weitreichender Veränderungen für die Betroffenen.
In der bereits 2015 mit dem Queeren Netzwerk Baden-Württemberg (damals Netzwerk LSBTTIQ BW) abgeschlossenen Zielvereinbarung hatte sich die Landesregierung zu einer konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Netzwerk bekannt. Dass das Netzwerk in dieser so wichtigen Frage nicht konsultiert wurde, ist für uns irritierend.
Stehen SBGG-Nutzende neuerdings unter Generalverdacht?
Ein vom Innenministerium vorgebrachtes, öffentlich zugängliches Argument für die Änderung ist, dass das SBGG zum absichtlichen Verschleiern der Identität benutzt werden könne, deshalb sei die automatische Meldung vor allem wegen der Bereiche Terrorismus und Extremismus dringend geboten. Im SBGG wurde wegen ähnlicher Argumente bereits eine Sperrfrist verankert, nach der man dann mindestens ein Jahr lang an seine getroffene Entscheidung gebunden ist, wodurch sich Menschen die Nutzung des SBGG zur Verschleierung vermutlich zweimal überlegen werden. Uns wurde aus Sicherheitskreisen bestätigt, dass es viel effektivere Wege als das SBGG gebe, wenn man seine Identität wirksam verschleiern wolle. Weiterhin zeigen die bisherigen Erfahrungen in anderen Ländern, die ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt haben, dass es dadurch nicht zum massenhaften Missbrauch des jeweiligen Gesetzes für die Begehung von Straftaten gekommen ist.
Insofern ist dieses vom Innenministerium angebrachte Argument mindestens unnötig, wenn nicht gar vorverurteilend und diskriminierend. Wir fordern daher nachvollziehbare Belege für diese Behauptung von den Verfassern der Begründung zur MVO-Änderung.
Fazit:
1.) Die Aufnahme der sensiblen früheren Vornamens- und Geschlechtsdaten ins Melderegister lehnen wir in jedem Fall ab, da es hierfür keine Notwendigkeit gibt. Die systematische Speicherung dieser Daten schafft die Möglichkeit, entsprechende Personengruppen technisch zusammenzuführen und auszuwerten. Vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger politischer Entwicklungen ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, solche Risiken von vornherein zu vermeiden.
2.) Falls es über den bereits existierenden Datenzugriff im Verdachtsfall weitere gut begründete Sicherheitsinteressen für die Datenweitergabe an die Polizei und das LKA geben sollte, sind wir in Gesprächen mit dem Ministerium und der Polizei gerne bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Aufforderung zur Auseinandersetzung:
Wir fordern den Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Petition auf, sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und zu klären, ob die geplante Meldeverordnungsänderung mit dem Grundgesetz, dem Datenschutz (DSGVO) und der Menschenwürde vereinbar ist.
Und wir erwarten eine Antwort, ob es in unserem Bundesland, das so viel Wert auf Vielfalt, Offenheit und gegenseitigen Respekt legt, möglich sein darf, dass einzelne Menschengruppen derart stigmatisiert und unter Generalverdacht gestellt werden können.