Petition zur Veröffentlichung einreichen

Petition ohne Veröffentlichung einreichen Wissenswertes über Petitionen

Sie können ein Anliegen von allgemeinem Interesse als Petition mit der Bitte um Veröffentlichung an den Landtag richten. Es wird dann geprüft, ob Ihr Anliegen für die Behandlung als öffentliche Petition geeignet ist. Wird Ihre Petition veröffentlicht, können andere sie mitzeichnen. Ab 10.000 Mitzeichnungen findet in der Regel eine öffentliche Anhörung statt. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition können Sie in den Verfahrensgrundsätzen für die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen nachlesen.

Bitte beachten Sie, dass Online-Petitionen nur über das untenstehende Formular eingereicht werden können. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich. Daten, die über das Internet übertragen werden, können möglicherweise von Unbefugten mitgelesen werden. Um die Vertraulichkeit Ihrer Petition zu gewährleisten, werden Ihre Angaben verschlüsselt übertragen.

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich ist.

Ihre Daten

Hinweis:
Ihre Petition wird mit Ihrem Namen, Vornamen, Postleitzahl und Ort veröffentlicht.


Petition


Bitte fügen Sie die entsprechende(n) Unterlage(n) (z. B. Entscheidungen der betroffenen Behörden, Klageschriften, Urteile usw.) elektronisch bei (max. 10 MB). Sie können die Unterlagen auch in Kopie auf dem Postweg an den Petitionsausschuss senden. Die Unterlagen werden in der Regel nicht veröffentlicht.


Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet. Dazu gehört im Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten – auch personenbezogenen – Angaben sowie beigefügten Unterlagen dem zuständigen Ressort der Landesregierung und den beteiligten nachgeordneten Behörden zur Stellungnahme zugeleitet wird. Alle Daten werden verschlüsselt übermittelt.


Hinweis

Wenn Sie eine Petition über das Online-Formular des Landtags einreichen, ist eine Bestätigung erforderlich. Sie erhalten dazu nach dem Absenden des Formulars eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Erst wenn Sie den dort enthaltenen Link anklicken, wird Ihre Petition vollständig übermittelt.