Petition zur Veröffentlichung einreichen
link Petition ohne Veröffentlichung einreichen open_in_new Wissenswertes über PetitionenSie können ein Anliegen von allgemeinem Interesse als Petition mit der Bitte um Veröffentlichung an den Landtag richten. Es wird dann geprüft, ob Ihr Anliegen für die Behandlung als öffentliche Petition geeignet ist. Wird Ihre Petition veröffentlicht, können andere sie mitzeichnen. Ab 10.000 Mitzeichnungen findet in der Regel eine öffentliche Anhörung statt. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition können Sie in den Verfahrensgrundsätzen für die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass Online-Petitionen nur über das untenstehende Formular eingereicht werden können. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich. Daten, die über das Internet übertragen werden, können möglicherweise von Unbefugten mitgelesen werden. Um die Vertraulichkeit Ihrer Petition zu gewährleisten, werden Ihre Angaben verschlüsselt übertragen.