Petition: Eine neutrale Personenstandsurkunde (DIN A5) statt mehrfacher ungefragter Zweck-Urkunden – zeitgemäße Gebührenpraxis
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17/4927 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 24.2.2026
Petent
Florian Riedinger
74321 Bietigheim-Bissingen, DE
Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Petition gemäß Art. 17 GG ein.
Gegenstand der Petition
Überprüfung der Gebührenpraxis bei Personenstandsurkunden in Baden-Württemberg, insbesondere der pauschalen Einordnung neutraler Geburtsurkunden im Stammbuchformat (DIN A5) als „privater Zweck“.
Sachverhalt
Nach der Geburt eines Kindes werden durch Standesämter regelmäßig mehrere zweckgebundene Geburtsurkunden im Format DIN A4 erstellt (z. B. für Eltern-, Kindergeld, Mutterschaftsleistungen). Diese Urkunden werden standardisiert und ungefragt produziert, obwohl sie in der heutigen Verwaltungspraxis vielfach nicht mehr benötigt, nur auf ausdrückliche Anforderung verlangt oder vollständig digital substituiert sind.
Demgegenüber wird für nahezu alle hoheitlichen Folgeprozesse – u. a. Reisepass, Personalausweis, Eheschließung, weitere personenstandsrechtliche Verfahren – eine einzige neutrale Personenstandsurkunde benötigt.
Das Stammbuchformat (DIN A5) dient gerade der geordneten, dauerhaften Aufbewahrung dieser für Behörden immer wieder benötigten Nachweise. Zudem wird dieses vom STANDESAMT bei der Eheschließung explizit (mit Eheurkunde) ausgegeben.
Es scheint schon hier völlig widersinnig, dass die Eheurkunde im Stammbuch/A5 Format, die Geburtsurkunden allerdings im A4 Format ausgegeben werden!
Strukturelles Problem
Die bestehende Gebührenpraxis führt zu einem sachlich schwer nachvollziehbaren Ergebnis:
* Mehrere DIN-A4-Urkunden werden kostenfrei erstellt, obwohl sie häufig ungenutzt bleiben.
* Eine einzige neutrale DIN-A5-Urkunde, die sämtliche nicht-privaten, hoheitlichen Nachweiserfordernisse abdeckt, gilt als „privat“ und ist kostenpflichtig.
Diese Praxis steht in einem deutlichen Widerspruch zur Verwaltungsrealität, zu den Zielen der Digitalisierung sowie zu Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Ressourcenschonung.
Eine landesweit einheitliche Lösung
„1× neutrale Urkunde (DIN A5) statt 3× zweckgebundene Urkunden (DIN A4)“
würde:
* Papierverbrauch und Druckaufwand deutlich reduzieren,
* Verwaltungs- und Versandprozesse vereinfachen,
* und gleichzeitig sämtliche hoheitlichen Nachweisanforderungen erfüllen.
Petition
Ich bitte den Landtag Baden-Württemberg zu prüfen,
1. ob die derzeitige Gebührenlogik der PStG-DVO BW noch sachgerecht ist,
2. ob die pauschale Einordnung neutraler A5-Urkunden als „privat“ angesichts ihrer regelmäßigen Verwendung für hoheitliche Verfahren strukturell überholt ist,
3. und ob eine Klarstellung oder Anpassung der Regelung angezeigt ist, um eine einheitliche, effiziente und zeitgemäße Praxis zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Riedinger
hiermit reiche ich eine Petition gemäß Art. 17 GG ein.
Gegenstand der Petition
Überprüfung der Gebührenpraxis bei Personenstandsurkunden in Baden-Württemberg, insbesondere der pauschalen Einordnung neutraler Geburtsurkunden im Stammbuchformat (DIN A5) als „privater Zweck“.
Sachverhalt
Nach der Geburt eines Kindes werden durch Standesämter regelmäßig mehrere zweckgebundene Geburtsurkunden im Format DIN A4 erstellt (z. B. für Eltern-, Kindergeld, Mutterschaftsleistungen). Diese Urkunden werden standardisiert und ungefragt produziert, obwohl sie in der heutigen Verwaltungspraxis vielfach nicht mehr benötigt, nur auf ausdrückliche Anforderung verlangt oder vollständig digital substituiert sind.
Demgegenüber wird für nahezu alle hoheitlichen Folgeprozesse – u. a. Reisepass, Personalausweis, Eheschließung, weitere personenstandsrechtliche Verfahren – eine einzige neutrale Personenstandsurkunde benötigt.
Das Stammbuchformat (DIN A5) dient gerade der geordneten, dauerhaften Aufbewahrung dieser für Behörden immer wieder benötigten Nachweise. Zudem wird dieses vom STANDESAMT bei der Eheschließung explizit (mit Eheurkunde) ausgegeben.
Es scheint schon hier völlig widersinnig, dass die Eheurkunde im Stammbuch/A5 Format, die Geburtsurkunden allerdings im A4 Format ausgegeben werden!
Strukturelles Problem
Die bestehende Gebührenpraxis führt zu einem sachlich schwer nachvollziehbaren Ergebnis:
* Mehrere DIN-A4-Urkunden werden kostenfrei erstellt, obwohl sie häufig ungenutzt bleiben.
* Eine einzige neutrale DIN-A5-Urkunde, die sämtliche nicht-privaten, hoheitlichen Nachweiserfordernisse abdeckt, gilt als „privat“ und ist kostenpflichtig.
Diese Praxis steht in einem deutlichen Widerspruch zur Verwaltungsrealität, zu den Zielen der Digitalisierung sowie zu Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Ressourcenschonung.
Eine landesweit einheitliche Lösung
„1× neutrale Urkunde (DIN A5) statt 3× zweckgebundene Urkunden (DIN A4)“
würde:
* Papierverbrauch und Druckaufwand deutlich reduzieren,
* Verwaltungs- und Versandprozesse vereinfachen,
* und gleichzeitig sämtliche hoheitlichen Nachweisanforderungen erfüllen.
Petition
Ich bitte den Landtag Baden-Württemberg zu prüfen,
1. ob die derzeitige Gebührenlogik der PStG-DVO BW noch sachgerecht ist,
2. ob die pauschale Einordnung neutraler A5-Urkunden als „privat“ angesichts ihrer regelmäßigen Verwendung für hoheitliche Verfahren strukturell überholt ist,
3. und ob eine Klarstellung oder Anpassung der Regelung angezeigt ist, um eine einheitliche, effiziente und zeitgemäße Praxis zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Riedinger