Sicherung der Justizfähigkeit in BW: Stopp des Berufsverbots für erfahrene Übersetzer (Sprache Niederländisch) durch unmögliche Prüfungsbedingungen.
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17/4894 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 24.2.2026
Petent
Verena Krauch
69151 Neckargemünd, DE
Anliegen
Anliegen:
Ich fordere den Landtag auf, die Übergangsregelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) für seltene Sprachen wie Niederländisch anzupassen. Erfahrene, langjährig ermächtigte Übersetzer werden aktuell in ein faktisches Berufsverbot gedrängt, da das Land Baden-Württemberg keine eigenen Prüfungen anbietet und auf unzumutbare externe Verfahren verweist.
Begründung:
Kein staatliches Angebot: Baden-Württemberg bietet für Niederländisch keine staatliche Prüfung an und plant dies auch nicht. Die gesetzliche Pflicht zur Neubeeidigung wird somit an eine Bedingung geknüpft, die im eigenen Bundesland nicht erfüllbar ist.
Unzumutbare Ausweichlösungen: Der Verweis auf das Prüfungsamt Berlin ist unpraktikabel. Dort erfahren Bewerber erst wenige Wochen vor dem Termin, ob sie überhaupt zugelassen werden und ob die Prüfung stattfindet. Diese Frist ist für die Vorbereitung auf eine juristische Fachprüfung auf universitärem Niveau, die laut Berufsverbänden ca . 24 Monate erfordert, neben dem Beruf objektiv zu kurz und verletzt die Planungssicherheit.
Gefahr für die Justiz ("Eigentor"): Wenn erfahrene Experten durch diese administrativen Hürden ihre Beeidigung zum 31.12.2027 verlieren, steht die Justiz in Baden-Württemberg für die Sprache Niederländisch und weitere seltene Sprachen ohne qualifizierte Fachkräfte da. Dies führt zu massiven Verzögerungen und Mehrkosten in Gerichtsverfahren (Ad-hoc-Vereidigungen).
Berufsausübungsfreiheit: Es kann nicht sein, dass eine jahrzehntelange fehlerfreie Berufsausübung endet, weil der Staat die nötige Infrastruktur für Qualifizierungsnachweise nicht rechtzeitig oder unter fairen Bedingungen bereitstellt.
Forderung:
Ich beantrage eine Härtefallregelung für Sprachen ohne landeseigenes Prüfungsangebot, wie etwa die Anerkennung langjähriger Berufserfahrung oder die unbefristete Verlängerung bestehender Ermächtigungen, bis faire und regional erreichbare Prüfungsverfahren mit angemessenen Vorlaufzeiten (mind. 12 Monate ab Zulassung) geschaffen werden.
Ich fordere den Landtag auf, die Übergangsregelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) für seltene Sprachen wie Niederländisch anzupassen. Erfahrene, langjährig ermächtigte Übersetzer werden aktuell in ein faktisches Berufsverbot gedrängt, da das Land Baden-Württemberg keine eigenen Prüfungen anbietet und auf unzumutbare externe Verfahren verweist.
Begründung:
Kein staatliches Angebot: Baden-Württemberg bietet für Niederländisch keine staatliche Prüfung an und plant dies auch nicht. Die gesetzliche Pflicht zur Neubeeidigung wird somit an eine Bedingung geknüpft, die im eigenen Bundesland nicht erfüllbar ist.
Unzumutbare Ausweichlösungen: Der Verweis auf das Prüfungsamt Berlin ist unpraktikabel. Dort erfahren Bewerber erst wenige Wochen vor dem Termin, ob sie überhaupt zugelassen werden und ob die Prüfung stattfindet. Diese Frist ist für die Vorbereitung auf eine juristische Fachprüfung auf universitärem Niveau, die laut Berufsverbänden ca . 24 Monate erfordert, neben dem Beruf objektiv zu kurz und verletzt die Planungssicherheit.
Gefahr für die Justiz ("Eigentor"): Wenn erfahrene Experten durch diese administrativen Hürden ihre Beeidigung zum 31.12.2027 verlieren, steht die Justiz in Baden-Württemberg für die Sprache Niederländisch und weitere seltene Sprachen ohne qualifizierte Fachkräfte da. Dies führt zu massiven Verzögerungen und Mehrkosten in Gerichtsverfahren (Ad-hoc-Vereidigungen).
Berufsausübungsfreiheit: Es kann nicht sein, dass eine jahrzehntelange fehlerfreie Berufsausübung endet, weil der Staat die nötige Infrastruktur für Qualifizierungsnachweise nicht rechtzeitig oder unter fairen Bedingungen bereitstellt.
Forderung:
Ich beantrage eine Härtefallregelung für Sprachen ohne landeseigenes Prüfungsangebot, wie etwa die Anerkennung langjähriger Berufserfahrung oder die unbefristete Verlängerung bestehender Ermächtigungen, bis faire und regional erreichbare Prüfungsverfahren mit angemessenen Vorlaufzeiten (mind. 12 Monate ab Zulassung) geschaffen werden.