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Härtefallregel für Personalausweisgebühren bei Mittellosigkeit

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18/516 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 5.10.2026

Petent

Sergei M. S. E. Kohler
70499 Stuttgart, DE

Anliegen

Ich bitte den Landtag, auf ein landeseinheitliches Härtefallverfahren für Personalausweisgebühren hinzuwirken. Bei nachgewiesener tatsächlicher Mittellosigkeit soll § 1 Abs. 6 PAuswGebV nach transparenten Kriterien geprüft werden, einschließlich eines vollständigen Absehens von der Gebühr. Zugleich soll verhindert werden, dass Betroffene allein wegen fehlender finanzieller Mittel vorübergehend ohne erreichbaren gültigen Identitätsnachweis bleiben. Ziel sind klare, datensparsame und einheitliche Regeln für alle Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg.

Das Kästchen „Sollte meine Petition nicht veröffentlicht werden, wünsche ich keine weitere Behandlung“ würde ich nicht ankreuzen – sonst würdest du die normale parlamentarische Prüfung verlieren, falls nur die Veröffentlichung abgelehnt wird.

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