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Schützt unser badisches Motoren- und Automobilerbe

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Veröffentlicht am 5.10.2026

Petent

Initiative zum Schutz des badischen Motoren-, Automobil- und Kulturerbes
63739 Aschaffenburg, DE

Anliegen

Petition: „!“

An den Landtag von Baden-Württemberg
Forderung

Ich fordere den Landtag Baden-Württemberg und die zuständigen Denkmalschutzbehörden auf, das historische badische Motoren- und Automobilerbe stärker zu schützen, zu dokumentieren und dauerhaft für kommende Generationen zu erhalten.Begründung

Die Motoren- und Automobilgeschichte ist ein bedeutender Bestandteil der deutschen Industriegeschichte und besitzt gerade für Baden eine herausragende historische Bedeutung.

Mit Persönlichkeiten wie Nikolaus August Otto, Gottlieb Daimler, Wilhelm Maybach und insbesondere dem in Karlsruhe geborenen Carl Benz ist die Entwicklung des Verbrennungsmotors und des Automobils eng mit dem deutschen Südwesten verbunden. Carl Benz entwickelte in Mannheim seinen Patent-Motorwagen und erhielt 1886 das Patent für sein „Fahrzeug mit Gasmotorenbetrieb“, das als Geburtsurkunde des Automobils gilt.

Auch Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach leisteten entscheidende Beiträge zur Entwicklung des schnelllaufenden Verbrennungsmotors und seiner mobilen Anwendung.

Diese Leistungen sind für mich nicht lediglich Wirtschaftsgeschichte, sondern ein schützenswertes technisches und kulturelles Erbe.

Ich sehe mit großer Sorge, dass historische industrielle Zeugnisse durch wirtschaftliche Entwicklungen, Umstrukturierungen, Veräußerungen, Standortschließungen oder mangelnde langfristige Sicherung verloren gehen könnten. Unternehmen müssen wirtschaftlich handeln. Sie sollten dabei jedoch nicht aus dem Blick verlieren, dass bestimmte historische Originalzeugnisse einen Wert besitzen, der weit über ihren jeweiligen wirtschaftlichen oder materiellen Wert hinausgeht.

Was heute möglicherweise als alter Motor, altes Fahrzeug, Werkzeug, Produktionsanlage oder technisches Dokument betrachtet wird, kann für kommende Generationen ein einzigartiges Zeugnis der Entstehungsgeschichte der modernen Mobilität darstellen.

Deshalb halte ich es für erforderlich, dass nicht erst dann gehandelt wird, wenn ein bedeutendes Original bereits verloren oder unwiederbringlich verändert worden ist.

Das baden-württembergische Denkmalschutzrecht bietet bereits einen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen. Die Denkmalpflege des Landes beschäftigt sich ausdrücklich mit der Erfassung und Bewertung von Kulturdenkmalen; auch technische Kulturdenkmale sind Bestandteil der Denkmalpflege.

Ich fordere daher eine systematische Bestandsaufnahme und fachliche Bewertung der noch erhaltenen bedeutenden Zeugnisse der badischen Motoren- und Automobilgeschichte.

Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche historischen Motoren, Fahrzeuge, Produktionsstätten, technischen Anlagen, Werkzeuge, Konstruktionsunterlagen, Dokumente und sonstigen authentischen Sachzeugnisse aufgrund ihrer wissenschaftlichen, technischen oder heimatgeschichtlichen Bedeutung als Kulturdenkmale in Betracht kommen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sollen diese Zeugnisse erfasst, dokumentiert, erhalten und gegebenenfalls denkmalrechtlich geschützt beziehungsweise in das Denkmalbuch eingetragen werden.

Unser technisches Erbe darf nicht allein danach bewertet werden, welchen finanziellen Wert es heute besitzt.

Ich möchte verhindern, dass kurzfristige wirtschaftliche Interessen, Fehlmanagement oder unternehmerische Entscheidungen dazu führen, dass Zeugnisse unserer Industriegeschichte unwiederbringlich verloren gehen.

Es geht mir dabei nicht darum, Unternehmen pauschal zu enteignen oder ihnen ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu untersagen. Es geht um die Frage, welche historischen Originalzeugnisse von so großer Bedeutung sind, dass ihr Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Gerade weil Baden-Württemberg auf eine außergewöhnliche Geschichte der Motoren- und Automobilentwicklung zurückblicken kann, sollte das Land hier eine besondere Verantwortung übernehmen.

Unser badisches Motoren- und Automobilerbe soll nicht erst dann geschützt werden, wenn es verloren ist. Es soll geschützt werden, solange es noch erhalten werden kann.
Rechtliche Grundlage und Bürgerrecht

Als Bürger habe ich gemäß Art. 17 des Grundgesetzes das Recht, mich mit einer Petition an die Volksvertretung zu wenden. Darüber hinaus schützt Art. 5 GG meine Möglichkeit, meine Meinung zu diesem öffentlichen Anliegen frei zu äußern.

Für den Schutz des von mir angesprochenen technischen Erbes ist insbesondere das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) maßgeblich.

Nach § 6 DSchG besteht für Kulturdenkmale eine Erhaltungspflicht im Rahmen des Zumutbaren. § 8 DSchG gewährt Kulturdenkmalen allgemeinen Schutz vor Zerstörung und bestimmten Veränderungen. § 12 DSchG ermöglicht bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung eine zusätzliche Eintragung in das Denkmalbuch. § 15 DSchG regelt die Wirkung dieser Eintragung.

Das Land Baden-Württemberg erkennt ausdrücklich auch technische Kulturdenkmale an.

Daher fordere ich nicht die pauschale Enteignung oder Einschränkung von Unternehmen. Ich fordere vielmehr die fachlich und rechtlich gebotene Prüfung, welche bedeutenden Originalzeugnisse der badischen Motoren- und Automobilgeschichte aufgrund ihrer wissenschaftlichen, technischen oder heimatgeschichtlichen Bedeutung als Kulturdenkmale anzusehen und dauerhaft zu erhalten sind.

Dabei soll verhindert werden, dass bedeutende Zeugnisse unserer Industriegeschichte durch kurzfristige wirtschaftliche Entscheidungen, Umstrukturierungen, Veräußerungen oder fehlende langfristige Sicherung unwiederbringlich verloren gehen.

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