Sichere Heimfahrt für unsere Kleinsten. Beibehaltung der elterlichen Aufsichtspflicht beim Bustransfer von Kindergartenkindern: Eingereicht durch betroffene Eltern Nicole Keimer, Stefanie Mancuso, Katrin Ramsl-Späth uvm
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Veröffentlicht am 2.11.2026
Petent
Stefanie Mancuso
72539 Pfronstetten, DE
Anliegen
Der Landtag möge beschließen:
Die gesetzlichen Regelungen und ministeriellen Richtlinien zur Kindergartenbeförderung sind so anzupassen bzw. klarzustellen, dass der Heimweg von Kindergartenkindern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im freigestellten Schülerverkehr rechtssicher möglich bleibt.
Es muss analog zu Regelungen in anderen Bundesländern gesetzlich verankert werden, dass Eltern die Aufsichtspflicht für den Heimweg ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen (Busfahrer) behalten können. Eine pauschale Abwälzung der Aufsichtspflicht auf das pädagogische Personal der Kindertagesstätten bis zum Eintreffen der Kinder am Elternhaus muss ausgeschlossen werden, sofern die Eltern schriftlich einer eigenständigen Heimfahrt ihres Kindes zugestimmt haben.
Begründung, Hintergrund und Problemstellung:
Bislang war es in vielen ländlichen Regionen gängige und sichere Praxis, dass Kindergartenkinder nach dem Kita-Besuch gemeinsam mit den Schulkindern den Bus nach Hause nutzen konnten. Die Eltern haben ihre Kinder an den örtlichen Haltestellen zuverlässig in Empfang genommen.
Aufgrund neuerer Rechtssprechungen und behördlicher Auslegungen zur Aufsichtspflicht wurde diese Praxis nun vielerorts gestoppt.
Es wird argumentiert, dass die Aufsichtspflicht beim Heimweg bis zur tatsächlichen Übergabe an die Eltern bei den Erzieherinnen verbleibe. Die absurde Folge: Zum Kindergarten hin dürfen die Kinder mit dem Bus fahren, vom Kindergarten nach Hause jedoch nicht mehr.
Warum das Gesetz geändert werden muss:
1. Unerfüllbare Belastung für Kitas: Kindertagesstätten können und dürfen die Aufsichtspflicht für Kinder, die sich außerhalb der Einrichtung in einem Bus befinden, organisatorisch und personell überhaupt nicht leisten. Ein Verbot der Heimfahrt ist die logische Folge, was funktionierende Beförderungssysteme im ländlichen Raum zerschlägt.
2. Entmündigung der Eltern: Eltern können sehr wohl einschätzen, ob ihr Kind reif genug für eine Busfahrt ist. Wenn Erzieherinnen und Eltern sich einig sind und die Eltern schriftlich bestätigen, dass die Aufsichtspflicht ab Busabfahrt wieder in ihrer eigenen Verantwortung liegt, muss dies rechtlich bindend sein.
3. Praxisnahe Vorbilder vorhanden: Andere Bundesländer zeigen, dass es geht. Dort greift das Prinzip der Eigenverantwortung der Eltern, sobald das Kind in den Bus einsteigt. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob Familien Beruf und Kinderbetreuung logistisch vereinbaren können.
4. Verkehrschaos und Klimaschutz: Da nun dutzende Eltern mittags einzeln mit dem Auto zur Kita fahren müssen, um ihre Kinder abzuholen, sorgt das vor den Einrichtungen für gefährliche Verkehrssituationen und widerspricht jeglichen Klimaschutzzielen.
Wir fordern die Politik auf, hier unverzüglich Rechtssicherheit im Sinne der Familien, der Kommunen und des Kita-Personals zu schaffen!
Die gesetzlichen Regelungen und ministeriellen Richtlinien zur Kindergartenbeförderung sind so anzupassen bzw. klarzustellen, dass der Heimweg von Kindergartenkindern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im freigestellten Schülerverkehr rechtssicher möglich bleibt.
Es muss analog zu Regelungen in anderen Bundesländern gesetzlich verankert werden, dass Eltern die Aufsichtspflicht für den Heimweg ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen (Busfahrer) behalten können. Eine pauschale Abwälzung der Aufsichtspflicht auf das pädagogische Personal der Kindertagesstätten bis zum Eintreffen der Kinder am Elternhaus muss ausgeschlossen werden, sofern die Eltern schriftlich einer eigenständigen Heimfahrt ihres Kindes zugestimmt haben.
Begründung, Hintergrund und Problemstellung:
Bislang war es in vielen ländlichen Regionen gängige und sichere Praxis, dass Kindergartenkinder nach dem Kita-Besuch gemeinsam mit den Schulkindern den Bus nach Hause nutzen konnten. Die Eltern haben ihre Kinder an den örtlichen Haltestellen zuverlässig in Empfang genommen.
Aufgrund neuerer Rechtssprechungen und behördlicher Auslegungen zur Aufsichtspflicht wurde diese Praxis nun vielerorts gestoppt.
Es wird argumentiert, dass die Aufsichtspflicht beim Heimweg bis zur tatsächlichen Übergabe an die Eltern bei den Erzieherinnen verbleibe. Die absurde Folge: Zum Kindergarten hin dürfen die Kinder mit dem Bus fahren, vom Kindergarten nach Hause jedoch nicht mehr.
Warum das Gesetz geändert werden muss:
1. Unerfüllbare Belastung für Kitas: Kindertagesstätten können und dürfen die Aufsichtspflicht für Kinder, die sich außerhalb der Einrichtung in einem Bus befinden, organisatorisch und personell überhaupt nicht leisten. Ein Verbot der Heimfahrt ist die logische Folge, was funktionierende Beförderungssysteme im ländlichen Raum zerschlägt.
2. Entmündigung der Eltern: Eltern können sehr wohl einschätzen, ob ihr Kind reif genug für eine Busfahrt ist. Wenn Erzieherinnen und Eltern sich einig sind und die Eltern schriftlich bestätigen, dass die Aufsichtspflicht ab Busabfahrt wieder in ihrer eigenen Verantwortung liegt, muss dies rechtlich bindend sein.
3. Praxisnahe Vorbilder vorhanden: Andere Bundesländer zeigen, dass es geht. Dort greift das Prinzip der Eigenverantwortung der Eltern, sobald das Kind in den Bus einsteigt. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob Familien Beruf und Kinderbetreuung logistisch vereinbaren können.
4. Verkehrschaos und Klimaschutz: Da nun dutzende Eltern mittags einzeln mit dem Auto zur Kita fahren müssen, um ihre Kinder abzuholen, sorgt das vor den Einrichtungen für gefährliche Verkehrssituationen und widerspricht jeglichen Klimaschutzzielen.
Wir fordern die Politik auf, hier unverzüglich Rechtssicherheit im Sinne der Familien, der Kommunen und des Kita-Personals zu schaffen!