Betrieb des Bogenparcours Lellwangen/Magetsweiler
Mitzeichnen
noch 38 Tage
2738 Mitzeichnungen
17/4184 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 21.10.2025
Petent
Albert und Cornelia Allgaier
88693 Deggenhausertal, DE
Anliegen
Wir wenden uns an den Petitionsausschuss, da unser Bogenparcours in Magetsweiler im schönen Deggenhausertal wegen unterschiedlicher Auslegungen der Genehmigungsvorschriften
akut gefährdet ist.
Zur Lage:
Wir betreiben in Magetsweiler im Deggenhausertal seit 16 Jahren einen
Bogenparcours. Nun haben wir von unserer Baubehörde in Markdorf die Nachricht erhalten, dass
wir zur Weiterführung des Parcours einen Bebauungsplan benötigen. Seit Jahren
bemühen wir uns eine Lösung für unseren Parcours zu finden, denn es hängt
letztendlich unser finanzielles Auskommen davon ab.
Unseren Behörden vor Ort ist klar, dass ein Bebauungsplan für einen Parcours in
keinem Verhältnis steht und nicht umsetzbar ist, aber sie handeln im Auftrag
eines Mitarbeiters des Regierungspräsidiums Tübingen (RP).
Da es keine verbindlichen Vorschriften für Bogenparcours gibt, hat der
zuständige RP-Mitarbeiter (wie einige seiner Vorgänger auch schon) ohne die
Lage vor Ort zu kennen, die Richtlinien für Schießplätze, Sport-und Spielflächen
herangezogen. Der Bogensport ist jedoch von der Bundesregierung als individuelle Natursportart
definiert worden und Bögen sind keine Schusswaffen sondern Sportgeräte!
Ein Parcous kann deshalb keineswegs mit einem Schießplatz verglichen werden.
Schießplätze bedürfen bauliche Anlagen wie Gebäude, Wände, Erdwälle, Zäune
usw. Zudem sind sie nur einem eingeschränkten, besonders ausgebildeten und
befugten Personenkreis zugänglich. Ein Bogenparcours dagegen braucht diese Schießplatz-Vorkehrungen nicht, denn
es widerspricht dem traditionellen und naturnahen Bogensport komplett und auch
ein Spielgelände, wie vom RP eingestuft, ist er ebenfalls nicht!
Es ahmt das ursprüngliche Bogenschießen nach und es braucht deshalb keine
festen Wege, Umzäunungen und keine künstlich angelegten “Bauwerke”.
Die Natur wird erhalten und geschützt! Die vorgeschriebene Route ist wie das Wandern über Stock und Stein.
Eine maßgebliche Argumentation für einen Bebauungsplan ist die Auslegung, ob
die aufgestellten, tragbaren Ziele (die regelmäßig ausgetauscht werden)
“Bauwerke” sind und somit einen Bebauungsplan erforderlich machen.
Man kann viele Paragraphen hin und her deuten, aber ein realer Blick auf die
Gummiziele zeigt ganz klar, dass diese keine “Bauwerke” sind.
Da mittlerweile die behördliche Argumentation der “Ziele als Bauwerke” ins
Wanken gekommen ist, stuft dieser Mitarbeiter nun alle Ziele zusammmengefasst
(Gesamt-Anlage) als “Bauwerk” ein. Wie unpassend dies ist versteht jeder, der
einen Bogenparcours schon einmal gesehen hat. Innerhalb von wenigen Stunden
könnte alles abgebaut werden, da es eben einfach nur einzelne Gummiziele sind.
Es sind keine festen Wege erforderlich. Die Natur wird erhalten!
Je ursprünglicher, umso schöner!
Der Naturschutz ist uns sehr wichtig! Wir betreiben seit Jahrzehnten einen
Biohof und engagieren uns im BUND für den Erhalt unserer Natur!
So haben wir zum Beispiel auf dem Parcoursgelände beim Entfernen der dürren
Eschen (Eschensterben) keinen Vollernter in das sensible Waldstück gelassen,
sondern haben die Bäume sehr sorgsam von einem Baumkletterbetrieb
herausholen lassen. Denn für einen schönen Parcours benötigt man eine intakte, schöne Natur!
Ein Beispielparcours aus dem Schwarzwald zeigt, wie es geht: Dort wurde der
"Schwarzwaldparcours" mit EU-Fördergeldern unterstützt und erhielt eine
einfache Baugenehmigung. Zudem wurde dieser Parcours kürzlich bei einer
Feierstunde für sein touristisch nachhaltiges Angebot ausgezeichnet. Das zeigt,
dass eine klare aber einfache Regelung und Anerkennung einer solcher Anlage
möglich ist und positive Impulse für die Region bringt! Als Ergänzung sei erwähnt,
dass der Schwarzwald-Parcours sich im Vogelschutzgebiet befindet und
nachweislich keine Nachteile für die sensible Vogelwelt mit sich bringt!
Unsere neue Bundesregierung hat sich als Ziel eine Vereinfachung des Baurechts
vorgenommen. Deutschlandweit gibt es unzählige Bogenparcours die zeigen, dass
das möglich ist und bereits umgesetzt wurde. Mündlich oder mit einer einfachen
Genehmigung sind die meisten Parcours entstanden. Wir können nicht verstehen,
warum das bei unserem Parcours nicht auch möglich sein soll!
Unsere Nachbarländer Österreich und Italien haben bereits verstanden, dass der
umweltfreundliche Bogensport Zukunft hat. Wieso soll das in Deutschland nicht
auch gefördert werden? Momentan wird aber von Behörde zu Behörde unterschiedlich und somit relativ
willkürlich entschieden, ob ein Bogenparcours sein darf oder nicht.
Während die Betreiber des Schwarzwaldparcours in einer Feierstunde ihre
Auszeichnung für ihren naturnahen Bogenparcours erhalten haben, stehen wir mit
unserem vergleichbaren Parcours vor nicht nachvollziehbaren Genehmigungshürden.
Da beide Parcours in Baden Württemberg liegen, möchten wir unseren Parcours
ebenfalls mit einem einfachen Genehmigungsverfahren weiter betreiben!
Helfen Sie mit, die Tradition des Bogenschießens zu bewahren und den
Natursport zu fördern um die vielfältigen sozialen, pädagogischen und
therapeutischen Auswirkungen für unsere Gesellschaft zu stärken.
Den Erholungswert des Bogenschießens in freier Natur kennt jeder, der es schon
einmal selbst erlebt hat. Die Konzentration, das intuitive Fokussieren des Ziels, das Anspannen des
Bogens, das ruhige Loslassen der Bogensehne, der Pfeilflug und nicht zuletzt die
Treffer, machen das Bogenschießen mit viel Freude und Entspannung zu einem
unvergesslichen Erlebnis. Es gibt kaum eine bessere Methode um den
Alltagsstress hinter sich zu lassen.
Viele Menschen (wie z. B. Abteilungen des Landratsamtes, Abteilungen der
Polizei, die Staatsanwaltschaft, Politiker, Ärzte, Therapeuten ...) haben bei uns
als Gäste mit einem Leihbogen die faszinierende Erfahrung des Bogensports in
freier Natur begeistert kennengelernt. Schulen, soziale Einrichtungen wie ZfP und Kliniken setzen das Bogenschießen auf
unserem Parcours erfolgreich für pädagogische, therapeutische und soziale
Zwecke ein, um Werte wie Teamgeist und Selbstvertrauen zu fördern.
Viele Familien genießen das Bogenschießen am Parcours, weil sie mit ihren Kindern
(ohne Handy und PC) einen gemeinsamen Tag mit Konzentration, Spaß und Freude
in der Natur erleben können!
Die Schließung unseres beliebten und vielgeschätzten Bogenparcours wegen einer
überbordenden Genehmigungskultur, wäre ein großer Verlust für die Region und
für alle Beteiligten und für alle nicht nachvollziehbar und sicherlich nicht im
öffentlichen Interesse!
Auch die ansässigen Gastronomiebetriebe und Einkaufsläden haben ein großes
Interesse an unserem Weiterbestehen!
Es wäre wie gesagt ein großer existenzieller Verlust für uns und unsere
Mitarbeiter und für die Hofbesitzer Familie Jehle und deren Hofladen.
Letztendlich müssen mittlerweile die meisten landwirtschaftlichen Betriebe ein
zweites Standbein zur Landwirtschaft aufbauen. Der Hofladen lohnt sich nur,
wenn Gäste auf den Hof kommen!
7 ! Arbeitsplätze gingen verloren wenn wir schließen müssten, was sicherlich
ebenfalls nicht im öffentlichen Interesse wäre!
Unsere Baubehörden vor Ort benötigen Ihre Unterstützung und Rückendeckung
um nicht willkürlich entscheiden zu müssen und um bei der Suche nach einer
Lösung (bei pflichtgemäßem Ermessen),den geringsten Eingriff in Betracht ziehen
zu können.
Denn wie kann es nach dem Gleichheitsprinzig Artikel 1 des Grundgesetztes sein,
dass der eine Parcours gefördert und belobigt wird (Schwarzwaldparcours) und
der unsere wegen einem Genehmigungsmarathon schließen muss.
akut gefährdet ist.
Zur Lage:
Wir betreiben in Magetsweiler im Deggenhausertal seit 16 Jahren einen
Bogenparcours. Nun haben wir von unserer Baubehörde in Markdorf die Nachricht erhalten, dass
wir zur Weiterführung des Parcours einen Bebauungsplan benötigen. Seit Jahren
bemühen wir uns eine Lösung für unseren Parcours zu finden, denn es hängt
letztendlich unser finanzielles Auskommen davon ab.
Unseren Behörden vor Ort ist klar, dass ein Bebauungsplan für einen Parcours in
keinem Verhältnis steht und nicht umsetzbar ist, aber sie handeln im Auftrag
eines Mitarbeiters des Regierungspräsidiums Tübingen (RP).
Da es keine verbindlichen Vorschriften für Bogenparcours gibt, hat der
zuständige RP-Mitarbeiter (wie einige seiner Vorgänger auch schon) ohne die
Lage vor Ort zu kennen, die Richtlinien für Schießplätze, Sport-und Spielflächen
herangezogen. Der Bogensport ist jedoch von der Bundesregierung als individuelle Natursportart
definiert worden und Bögen sind keine Schusswaffen sondern Sportgeräte!
Ein Parcous kann deshalb keineswegs mit einem Schießplatz verglichen werden.
Schießplätze bedürfen bauliche Anlagen wie Gebäude, Wände, Erdwälle, Zäune
usw. Zudem sind sie nur einem eingeschränkten, besonders ausgebildeten und
befugten Personenkreis zugänglich. Ein Bogenparcours dagegen braucht diese Schießplatz-Vorkehrungen nicht, denn
es widerspricht dem traditionellen und naturnahen Bogensport komplett und auch
ein Spielgelände, wie vom RP eingestuft, ist er ebenfalls nicht!
Es ahmt das ursprüngliche Bogenschießen nach und es braucht deshalb keine
festen Wege, Umzäunungen und keine künstlich angelegten “Bauwerke”.
Die Natur wird erhalten und geschützt! Die vorgeschriebene Route ist wie das Wandern über Stock und Stein.
Eine maßgebliche Argumentation für einen Bebauungsplan ist die Auslegung, ob
die aufgestellten, tragbaren Ziele (die regelmäßig ausgetauscht werden)
“Bauwerke” sind und somit einen Bebauungsplan erforderlich machen.
Man kann viele Paragraphen hin und her deuten, aber ein realer Blick auf die
Gummiziele zeigt ganz klar, dass diese keine “Bauwerke” sind.
Da mittlerweile die behördliche Argumentation der “Ziele als Bauwerke” ins
Wanken gekommen ist, stuft dieser Mitarbeiter nun alle Ziele zusammmengefasst
(Gesamt-Anlage) als “Bauwerk” ein. Wie unpassend dies ist versteht jeder, der
einen Bogenparcours schon einmal gesehen hat. Innerhalb von wenigen Stunden
könnte alles abgebaut werden, da es eben einfach nur einzelne Gummiziele sind.
Es sind keine festen Wege erforderlich. Die Natur wird erhalten!
Je ursprünglicher, umso schöner!
Der Naturschutz ist uns sehr wichtig! Wir betreiben seit Jahrzehnten einen
Biohof und engagieren uns im BUND für den Erhalt unserer Natur!
So haben wir zum Beispiel auf dem Parcoursgelände beim Entfernen der dürren
Eschen (Eschensterben) keinen Vollernter in das sensible Waldstück gelassen,
sondern haben die Bäume sehr sorgsam von einem Baumkletterbetrieb
herausholen lassen. Denn für einen schönen Parcours benötigt man eine intakte, schöne Natur!
Ein Beispielparcours aus dem Schwarzwald zeigt, wie es geht: Dort wurde der
"Schwarzwaldparcours" mit EU-Fördergeldern unterstützt und erhielt eine
einfache Baugenehmigung. Zudem wurde dieser Parcours kürzlich bei einer
Feierstunde für sein touristisch nachhaltiges Angebot ausgezeichnet. Das zeigt,
dass eine klare aber einfache Regelung und Anerkennung einer solcher Anlage
möglich ist und positive Impulse für die Region bringt! Als Ergänzung sei erwähnt,
dass der Schwarzwald-Parcours sich im Vogelschutzgebiet befindet und
nachweislich keine Nachteile für die sensible Vogelwelt mit sich bringt!
Unsere neue Bundesregierung hat sich als Ziel eine Vereinfachung des Baurechts
vorgenommen. Deutschlandweit gibt es unzählige Bogenparcours die zeigen, dass
das möglich ist und bereits umgesetzt wurde. Mündlich oder mit einer einfachen
Genehmigung sind die meisten Parcours entstanden. Wir können nicht verstehen,
warum das bei unserem Parcours nicht auch möglich sein soll!
Unsere Nachbarländer Österreich und Italien haben bereits verstanden, dass der
umweltfreundliche Bogensport Zukunft hat. Wieso soll das in Deutschland nicht
auch gefördert werden? Momentan wird aber von Behörde zu Behörde unterschiedlich und somit relativ
willkürlich entschieden, ob ein Bogenparcours sein darf oder nicht.
Während die Betreiber des Schwarzwaldparcours in einer Feierstunde ihre
Auszeichnung für ihren naturnahen Bogenparcours erhalten haben, stehen wir mit
unserem vergleichbaren Parcours vor nicht nachvollziehbaren Genehmigungshürden.
Da beide Parcours in Baden Württemberg liegen, möchten wir unseren Parcours
ebenfalls mit einem einfachen Genehmigungsverfahren weiter betreiben!
Helfen Sie mit, die Tradition des Bogenschießens zu bewahren und den
Natursport zu fördern um die vielfältigen sozialen, pädagogischen und
therapeutischen Auswirkungen für unsere Gesellschaft zu stärken.
Den Erholungswert des Bogenschießens in freier Natur kennt jeder, der es schon
einmal selbst erlebt hat. Die Konzentration, das intuitive Fokussieren des Ziels, das Anspannen des
Bogens, das ruhige Loslassen der Bogensehne, der Pfeilflug und nicht zuletzt die
Treffer, machen das Bogenschießen mit viel Freude und Entspannung zu einem
unvergesslichen Erlebnis. Es gibt kaum eine bessere Methode um den
Alltagsstress hinter sich zu lassen.
Viele Menschen (wie z. B. Abteilungen des Landratsamtes, Abteilungen der
Polizei, die Staatsanwaltschaft, Politiker, Ärzte, Therapeuten ...) haben bei uns
als Gäste mit einem Leihbogen die faszinierende Erfahrung des Bogensports in
freier Natur begeistert kennengelernt. Schulen, soziale Einrichtungen wie ZfP und Kliniken setzen das Bogenschießen auf
unserem Parcours erfolgreich für pädagogische, therapeutische und soziale
Zwecke ein, um Werte wie Teamgeist und Selbstvertrauen zu fördern.
Viele Familien genießen das Bogenschießen am Parcours, weil sie mit ihren Kindern
(ohne Handy und PC) einen gemeinsamen Tag mit Konzentration, Spaß und Freude
in der Natur erleben können!
Die Schließung unseres beliebten und vielgeschätzten Bogenparcours wegen einer
überbordenden Genehmigungskultur, wäre ein großer Verlust für die Region und
für alle Beteiligten und für alle nicht nachvollziehbar und sicherlich nicht im
öffentlichen Interesse!
Auch die ansässigen Gastronomiebetriebe und Einkaufsläden haben ein großes
Interesse an unserem Weiterbestehen!
Es wäre wie gesagt ein großer existenzieller Verlust für uns und unsere
Mitarbeiter und für die Hofbesitzer Familie Jehle und deren Hofladen.
Letztendlich müssen mittlerweile die meisten landwirtschaftlichen Betriebe ein
zweites Standbein zur Landwirtschaft aufbauen. Der Hofladen lohnt sich nur,
wenn Gäste auf den Hof kommen!
7 ! Arbeitsplätze gingen verloren wenn wir schließen müssten, was sicherlich
ebenfalls nicht im öffentlichen Interesse wäre!
Unsere Baubehörden vor Ort benötigen Ihre Unterstützung und Rückendeckung
um nicht willkürlich entscheiden zu müssen und um bei der Suche nach einer
Lösung (bei pflichtgemäßem Ermessen),den geringsten Eingriff in Betracht ziehen
zu können.
Denn wie kann es nach dem Gleichheitsprinzig Artikel 1 des Grundgesetztes sein,
dass der eine Parcours gefördert und belobigt wird (Schwarzwaldparcours) und
der unsere wegen einem Genehmigungsmarathon schließen muss.