Einführung einer Kennzeichnungs- und Informationspflicht für invasive und potenziell invasive Pflanzen im Gartenhandel
Mitzeichnen
noch 43 Tage
0 Mitzeichnungen
18/153 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 5.8.2026
Petent
Simon Waldburger
78467 Konstanz, DE
Anliegen
Der Landtag möge beschließen, dass für invasive sowie als potenziell invasiv eingestufte Pflanzenarten im Gartenfachhandel, in Baumärkten und im Online-Handel eine verpflichtende Kennzeichnung und Verbraucherinformation eingeführt wird. Beim Verkauf entsprechender Pflanzen sollen Kundinnen und Kunden gut sichtbar über mögliche ökologische Auswirkungen, das Ausbreitungspotenzial sowie über geeignete heimische Alternativen informiert werden.
In Deutschland werden zahlreiche Pflanzenarten verkauft, die sich außerhalb von Gärten etablieren und ausbreiten können. Einige dieser Arten werden von Fachbehörden und Naturschutzorganisationen als invasive oder potenziell invasive Neophyten eingestuft. Dazu zählen beispielsweise der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), der Sommerflieder (Buddleja davidii) oder der Götterbaum (Ailanthus altissima). Viele Privatpersonen erwerben diese Pflanzen in gutem Glauben als Sichtschutz-, Zier- oder Gartenpflanzen. Zum Zeitpunkt des Kaufs erhalten sie jedoch meist keine Informationen über mögliche Auswirkungen auf die Biodiversität oder über das Ausbreitungspotenzial dieser Arten. Während Naturschutzbehörden, Umweltverbände und wissenschaftliche Einrichtungen umfangreiche Informationen zu invasiven Arten bereitstellen, erreichen diese Informationen häufig nur bereits interessierte Personen. Der entscheidende Zeitpunkt der Kaufentscheidung bleibt bislang weitgehend ungenutzt. Eine verpflichtende Verbraucherinformation würde: - die Eigenverantwortung von Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern stärken, - die Ausbreitung problematischer Arten präventiv reduzieren, - das Bewusstsein für Biodiversität fördern, - den Verkauf nicht verbieten, sondern transparent gestalten, - den Gartenhandel in die Umweltbildung einbeziehen. Die vorgeschlagene Kennzeichnung könnte vergleichbar mit bestehenden Verbraucherinformationen in anderen Bereichen erfolgen und beispielsweise folgende Hinweise enthalten: „Diese Pflanze besitzt ein erhöhtes Ausbreitungspotenzial. Bitte informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen auf Natur und Biodiversität sowie über geeignete Alternativen.“ Eine solche Maßnahme stellt einen verhältnismäßigen und kostengünstigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt dar und verbessert den Wissenstransfer zwischen Fachwelt und Bevölkerung.
In Deutschland werden zahlreiche Pflanzenarten verkauft, die sich außerhalb von Gärten etablieren und ausbreiten können. Einige dieser Arten werden von Fachbehörden und Naturschutzorganisationen als invasive oder potenziell invasive Neophyten eingestuft. Dazu zählen beispielsweise der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), der Sommerflieder (Buddleja davidii) oder der Götterbaum (Ailanthus altissima). Viele Privatpersonen erwerben diese Pflanzen in gutem Glauben als Sichtschutz-, Zier- oder Gartenpflanzen. Zum Zeitpunkt des Kaufs erhalten sie jedoch meist keine Informationen über mögliche Auswirkungen auf die Biodiversität oder über das Ausbreitungspotenzial dieser Arten. Während Naturschutzbehörden, Umweltverbände und wissenschaftliche Einrichtungen umfangreiche Informationen zu invasiven Arten bereitstellen, erreichen diese Informationen häufig nur bereits interessierte Personen. Der entscheidende Zeitpunkt der Kaufentscheidung bleibt bislang weitgehend ungenutzt. Eine verpflichtende Verbraucherinformation würde: - die Eigenverantwortung von Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern stärken, - die Ausbreitung problematischer Arten präventiv reduzieren, - das Bewusstsein für Biodiversität fördern, - den Verkauf nicht verbieten, sondern transparent gestalten, - den Gartenhandel in die Umweltbildung einbeziehen. Die vorgeschlagene Kennzeichnung könnte vergleichbar mit bestehenden Verbraucherinformationen in anderen Bereichen erfolgen und beispielsweise folgende Hinweise enthalten: „Diese Pflanze besitzt ein erhöhtes Ausbreitungspotenzial. Bitte informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen auf Natur und Biodiversität sowie über geeignete Alternativen.“ Eine solche Maßnahme stellt einen verhältnismäßigen und kostengünstigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt dar und verbessert den Wissenstransfer zwischen Fachwelt und Bevölkerung.