Stoppt das geplante Biber-Töten!
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Veröffentlicht am 6.2.2026
Petent
BUND Landesverband Baden-Württemberg und NABU-Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart, DE
Anliegen
Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung auf, die „Verordnung der Landesregierung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber (Biberverordnung – BiberVO“, veröffentlicht am 20.01.2026), zurückzuziehen!
Die Unterzeichnenden setzen sich für kluges Biber-Management statt sinnlosem Biber-Töten ein und fordern wirksame Lösungen:
• Naturnahe Gewässer und Auenlandschaften stärken sowie bauliche Eingriffe und die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen verhindern. Stattdessen die konsequente Durchsetzung der vorgeschriebenen 10m Gewässerrandstreifen.
• Das etablierte Bibermanagement mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell stärken sowie dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen, konsequent anwenden.
• Den Biber als heimische Art akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Natur und die Menschen anerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.
Begründung:
Bislang ist das Töten der geschätzt 12.400 Biber in Baden-Württemberg nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich, da diese wichtige Schlüsselart durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt ist.
Zum Abschuss freigegeben
Das soll sich jetzt ändern: Die am 20.01.2026 veröffentlichte „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) soll das gezielte Töten von Bibern durch eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erleichtern. Konkret heißt das: Per Allgemeinverfügung können dann Voraussetzungen definiert werden, die es erlauben, den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer-, Straßenabschnitten und anderen Bereichen abzuschießen.
Scharfe Kritik von Umweltverbänden
Die Umweltverbände BUND und NABU kritisieren die völlig verfehlte Ausrichtung der Verordnung. Es gibt fünf zentrale Kritikpunkte:
1. Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen sind mehr Anstrengungen zur Sicherung von Biberflächen erforderlich. Der Biber gilt als Bauingenieur der Gewässer und arbeitet unermüdlich daran, seinen Lebensraum – und damit den Lebensraum von unzähligen anderen Tierarten - besser zu gestalten. Der Biber braucht Platz für seine Arbeit, die uns allen hilft.
2. Biber-Abschießen bringt nichts
Das Töten von Bibern führt höchstens zu einer kurzfristigen Beruhigung von Konflikten, denn frei gewordene Reviere werden durch neue Biber schnell wieder besetzt. Biber-Abschüsse werden so zur Daueraufgabe der Jägerschaft, das zeigt sich in Bayern. Abschüsse sind daher keine nachhaltigen Lösungen. Das im Land gut funktionierende Biber-Management verfolgt stattdessen präventive Maßnahmen und praktische Lösungen ohne Abschuss.
3. Gefährdung des Biber-Managements
Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen „Biber-Beratenden“ vor Ort, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch einen vermeintlich einfachen Abschuss verspricht und die Akzeptanz für dauerhafte Lösungen erschwert. Viele der Engagierten überlegen, ihr Engagement aus Frust über die Verordnung zu beenden. Dies gefährdet das gut funktionierende Biber-Management im Land.
4. Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit
Die Verordnung bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass er in seiner aktuellen Form aus Sicht der Naturschutzverbände zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Denn artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Erst im August 2025 wurde eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern vom dortigen Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.
5. Neue bürokratische Strukturen
Durch die Biberverordnung wird Bürokratie nicht abgebaut, sondern verstärkt und die Verantwortung nur auf die unteren Naturschutzbehörden verlagert, die dann wiederum mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.
Fazit: Biber-Management stärken!
Die Unterzeichnenden schließen sich den Forderungen von BUND und NABU an und fordern die Landesregierung auf, die Biberverordnung zeitnah zurückzuziehen und stattdessen das etablierte Biber-Management im Land zu stärken und auszubauen.
Die Unterzeichnenden setzen sich für kluges Biber-Management statt sinnlosem Biber-Töten ein und fordern wirksame Lösungen:
• Naturnahe Gewässer und Auenlandschaften stärken sowie bauliche Eingriffe und die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen verhindern. Stattdessen die konsequente Durchsetzung der vorgeschriebenen 10m Gewässerrandstreifen.
• Das etablierte Bibermanagement mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell stärken sowie dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen, konsequent anwenden.
• Den Biber als heimische Art akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Natur und die Menschen anerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.
Begründung:
Bislang ist das Töten der geschätzt 12.400 Biber in Baden-Württemberg nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich, da diese wichtige Schlüsselart durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt ist.
Zum Abschuss freigegeben
Das soll sich jetzt ändern: Die am 20.01.2026 veröffentlichte „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) soll das gezielte Töten von Bibern durch eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erleichtern. Konkret heißt das: Per Allgemeinverfügung können dann Voraussetzungen definiert werden, die es erlauben, den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer-, Straßenabschnitten und anderen Bereichen abzuschießen.
Scharfe Kritik von Umweltverbänden
Die Umweltverbände BUND und NABU kritisieren die völlig verfehlte Ausrichtung der Verordnung. Es gibt fünf zentrale Kritikpunkte:
1. Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen sind mehr Anstrengungen zur Sicherung von Biberflächen erforderlich. Der Biber gilt als Bauingenieur der Gewässer und arbeitet unermüdlich daran, seinen Lebensraum – und damit den Lebensraum von unzähligen anderen Tierarten - besser zu gestalten. Der Biber braucht Platz für seine Arbeit, die uns allen hilft.
2. Biber-Abschießen bringt nichts
Das Töten von Bibern führt höchstens zu einer kurzfristigen Beruhigung von Konflikten, denn frei gewordene Reviere werden durch neue Biber schnell wieder besetzt. Biber-Abschüsse werden so zur Daueraufgabe der Jägerschaft, das zeigt sich in Bayern. Abschüsse sind daher keine nachhaltigen Lösungen. Das im Land gut funktionierende Biber-Management verfolgt stattdessen präventive Maßnahmen und praktische Lösungen ohne Abschuss.
3. Gefährdung des Biber-Managements
Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen „Biber-Beratenden“ vor Ort, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch einen vermeintlich einfachen Abschuss verspricht und die Akzeptanz für dauerhafte Lösungen erschwert. Viele der Engagierten überlegen, ihr Engagement aus Frust über die Verordnung zu beenden. Dies gefährdet das gut funktionierende Biber-Management im Land.
4. Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit
Die Verordnung bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass er in seiner aktuellen Form aus Sicht der Naturschutzverbände zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Denn artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Erst im August 2025 wurde eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern vom dortigen Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.
5. Neue bürokratische Strukturen
Durch die Biberverordnung wird Bürokratie nicht abgebaut, sondern verstärkt und die Verantwortung nur auf die unteren Naturschutzbehörden verlagert, die dann wiederum mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.
Fazit: Biber-Management stärken!
Die Unterzeichnenden schließen sich den Forderungen von BUND und NABU an und fordern die Landesregierung auf, die Biberverordnung zeitnah zurückzuziehen und stattdessen das etablierte Biber-Management im Land zu stärken und auszubauen.