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Keine Nutzung der Software “Gotham” von Palantir in Baden-Württemberg

Fristende 11.12.2025
13474 Mitzeichnungen
17/4192 | Abgeschlossen
Veröffentlicht am 30.10.2025

Petent

Sebastian Müller
79106 Freiburg im Breisgau, DE

Anliegen

Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung und den Landtag auf:

* Den Vertrag über die Nutzung bzw. Kauf von Software mit dem US-Unternehmen Palantir offenzulegen.
* Den Vertrag über den Kauf der Nutzung “Gotham” und anderer Software des US Unternehmens Palantir rückabzuwickeln.
* Falls dies nicht möglich sein sollte, die Software nicht einzusetzen und die Benutzung der Software den nachgeordneten Behörden zu untersagen.
* Die engen Grenzen und Regeln, die das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Nutzung solcher Software und Datenbestände aufgestellt hat konsequent einzuhalten.
* Eine datensparsame, bürgerrechtsfreundliche und rechtssichere Lösung in das Polizeigesetz aufzunehmen.
* Software im Bereich jeglicher kritischer Infrastrukturen ausschließlich als quelloffene Systeme zu beschaffen und entwickeln zu lassen. Sollten keine quelloffene Software verfübar sein, ist parallel zur Beschaffung geschlossener Software, die Entwicklung einer offenen Software zu starten.

Begründung:

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg (im Folgenden Innenministerium) hat laut übereinstimmenden Presseberichten ohne gesetzliche Grundlage, Diskussion in der Öffentlichkeit, ohne Anhörung von Sachverständigen oder Beschluss des Haushaltsausschusses des Landtags einen Vertrag mit dem US-Unternehmen Palantir (PLTR) geschlossen.

Bei vielen Bürger:innen gibt es gegen die Nutzung dieser Software und die Verknüpfung zahlreicher Datenquellen, möglicherweise sogar unter dem Einsatz von Large Language Modellen (“KI”), erhebliche Befürchtungen.

* Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht

Diese werden durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestützt (Urt. v. 16.02.2023, Az. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), welche eine ausreichend hohe Eingriffsschwelle fordert. Die automatisierte Datenanalyse oder -auswertung ermöglicht schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger:innen. Sie ist nur unter jenen engen Voraussetzungen zu rechtfertigen, wie sie üblicherweise in unserem Land für heimliche Überwachungsmaßnahmen gelten, also nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter, sofern für diese eine zumindest hinreichend konkretisierte Gefahr besteht.

Der Hessische Innenminister hat außerdem berichtet, die Analyseplattform greife automatisiert auf die drei Datenbanken POLAS (polizeiliches Auskunftssystem für „repressive“ Daten), ComVor (Vorgangsbearbeitungssystem für sämtliche Verfahren) und CRIME-ST (Fallbearbeitungssystem zur Speicherung „präventiver“ Daten für künftige Ermittlungsverfahren) zu. (HessLTDrucks 20/660, S. 2).

Die relevanten Daten würden dabei automatisiert auf die Analyseplattform übertragen; sie würden in regelmäßigem Abstand synchronisiert, was auch die Einhaltung der Löschfristen sicherstelle (HessLTDrucks 20/661, S. 2).

Als weitere Datenquellen würden die Verkehrsdaten aus Telekommunikationsüberwachung und von Abfragen (auch Funkzellenabfragen) bei Telekommunikationsanbietern genutzt. Außerdem würden sogenannte „forensische Extrakte“, also etwa polizeilich beschlagnahmte Mobiltelefone, ausgewertet. Hinzu kämen Daten aus polizeilichen Fernschreiben, einer Art E-Mailsystem, in dem die Polizei hessenweit Informationen austausche (HessLTDrucks 19/6864, S. 18 f.)

Diese Datensammlung und -Auswertung erfüllt alle Anforderungen an eine anlasslose Rasterfahndung, da hierbei auch personenbezogene Daten erfasst werden von Bürger:innen, die nicht verdächtigt werden, da auch Personen erfasst werden, die eine Anzeige aufgegeben haben oder die als Zeuge geführt werden. Einer Rasterfahndung sind aber in der Bundesrepublik Deutschland enge rechtliche Grenzen gesetzt.

* staatliche Souveränität erhalten.

Durch die Benutzung steht zu befürchten, dass sich Strafverfolgungsbehörden in unserem Bundesland in eine starke Abhängigkeit von einem Konzern, der ethisch bedenklich agiert und dessen Mitgründer, Miteigner und Aufsichtsratsvorsitzender Peter Thiel öffentlich belegbar autokratischen Ideologien anhängt und offen seine antidemokratische Haltung äußert.

Es unterminiert ohne jegliche Not die digitale Souveränität unseres Landes, seiner Einwohner:innen und nicht zuletzt auch der Ermittlungsbehörden. Die faktische Übergabe der persönlichen Daten aller Bürger an eine US-amerikanische Firma geführt durch einen rechtslibertären Demokratiefeind, ist in Zeiten von Nachlassender gesellschaftlicher Kohäsionskraft mindestens fragwürdig.

In Zeiten, in denen die US-Regierung rechtsstaatliche Eigenschaften des amerikanischen Staats gezielt zerstört, verbietet sich die völlige Aufgabe unserer Souveränität in einem zentralen hoheitlichen Bereich.

Dabei sei darauf hingewiesen, dass auch bei uns die Kriminalisierung von Klima- und Menschenrechtsaktvist:innen voranschreitet. Es wäre schlicht gefährlich für Bürger:innen, Beamt:innen, Politiker:innen und den Staat.

* Polizeiarbeit effektiver machen und Daten schützen

Es geht nicht um die Verhinderung effektiver Polizeiarbeit, de Baden-Württembergische Polizei ist vielmehr so effektiv, dass im historischen Vergleich die Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner seit den 90er Jahren auch in Baden-Württemberg deutlich zurückgegangen ist.

Leider wurden in den vergangenen Jahren Entwicklungen im Bereich der gesetzeskonformen Verbesserung der Polizeisoftware, nicht nur im Bereich der einfacheren Bedienbarkeit, massiv verschlafen. Auch bei uns gab es ITler, die seit mehr als 10 Jahren für die Entwicklung entsprechnder Ansätze, unter Einhaltung von Datenschutz und Grundgesetz geworben haben. Die Relevanz hat man damals verkannt.

Eine ständige Tendenz, mehr und mehr Daten zu sammeln, ungeachtet der Notwendigkeit und eine damit einhergehende Vernachlässigung des Prinzips des geringstmöglichen Zugriffs führt bei zahlreichen Bürger:innen - nicht nur denen, die außerhalb der Mehrheitsgesellschaft stehen - zu sinkendem Vertrauen in den Staat und seine Organe.

Im Übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Föderalismus und die dezentrale Datenhaltung eine Reaktion auf die Erfahrungen der Nazizeit waren, in denen durch zentrale Datensammlung das Unrechtsregime Bürger:innen einfach aufspüren, internieren und ermorden konnte.
Hier ist zwingend mit Datenschützern eine grundrechtskonforme Abwägung und Austarierung zu finden zwischen den Bedürfnissen der Bürger:innen einerseits und den Anforderungen der Polizeiarbeit andererseits.

* mangelnde Seriosität des Software Anbieters bzw. dort maßgeblicher Personen

Der derzeitige Vorstandsvorsitzende Alexander Karp propagiert eine technokratische Staatsvision, die auf militärischer Stärke, staatlicher Kontrolle und der engen Kooperation zwischen Tech-Unternehmen und Regierung basiert. Und sein Mitgründer, Miteigner und Aufsichtsratsvorsitzender Peter Thiel öffentlich belegbar autokratischen Ideologien anhängt und offen seine antidemokratische Haltung äußert.

Zahlreiche Experten warnen vor der Nutzung dieser Software:
* Kriminologe Tobias Singelnstein (Berichtvom 25. Juli 2025 auf der Website des MDR von Marius Rudolph: "Diskussion um Polizei-Software Palantir erreicht Mitteldeutschland")
* Gesellschaft für Freiheitsrechte, Juristin des Vereins Franziska Görlitz (ebd.)
* Stefan Leibfarth vom Chaos Computer Club Stuttgart (Berich vom 7. Juli 2025 auf der Website des SWR von Iris Volk: "Polizei will umstrittene Palantir-Software einsetzen: BW-Grüne halten dagegen")
* Benjamin Adjei, Grüne München (Bericht vom 19. Juni 2025 auf der Website der Süddeutschen Zeitung von Petra Blum, Jannis Brühl und Ben Heubl: Polizei-Software von Palanti - Teufelszeug oder Wunderwaffe?)
* Marina Weisband (ebd.)
* Konstantin von Notz (ebd.)
* Manuel Atug (ebd.)

Verfahrenshinweis

Die Petition wurde ursprünglich am 13. Oktober 2025 zur Mitzeichnung auf der Online-Plattform eingestellt, die Frist zur Mitzeichnung war damit bis zum 24. November 2025 angesetzt. Aufgrund technischer Gegebenheiten musste die Petition zu einem späteren Zeitpunkt während der Mitzeichnungsphase erneut eingestellt werden. Dadurch hat sich der angezeigte Zeitraum der Mitzeichnungsphase verändert. Der Mitzeichnungszeitraum wurde vorzeitig beendet, da die öffentliche Anhörung am 6. November 2025 stattgefunden hat. Der Livestream ist nach der Anhörung in der Mediathek auf der Webseite des Landtags abrufbar.

Landtagsentscheidung

Auszug Drs. 17-9765 lfd. Nr. 1