Überprüfung der Entscheidung zur Einstellung der Linie 669 Lauffen a.N. - Heilbronn und Sicherung der Schülerbeförderung zur Waldorfschule Heilbronn
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Veröffentlicht am 5.10.2026
Petent
Marcel Sommerfeld
74348 Lauffen am Neckar, DE
Anliegen
Ich bitte den Landtag von Baden-Württemberg, die Entscheidung des Landkreises Heilbronn zu überprüfen, die Buslinie 669 auf dem Abschnitt Lauffen a.N. - Heilbronn zum Jahresende 2026 einzustellen, und auf eine rechtssichere, kindgerechte und organisatorisch tragfähige Lösung der Schülerbeförderung zur Waldorfschule Heilbronn hinzuwirken.
Die Linie 669 wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern der Waldorfschule Heilbronn genutzt und hat faktisch Schulbuscharakter. Nach Angaben der Schule sind auf der Linie 669 allein 44 Waldorfschüler betroffen. Darunter befinden sich viele jüngere Kinder. Die vom Landkreis genannte Alternative über den Schienenpersonennahverkehr bis Heilbronn Hauptbahnhof mit anschließendem Umstieg in den Stadtbus erscheint für Kinder im Grundschulalter und je nach Alter und Reife auch für jüngere Schülerinnen und Schüler darüber hinaus aus meiner Sicht nicht zumutbar und wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf.
Hinzu kommt, dass hier zwei Zuständigkeiten auseinanderfallen: Der Landkreis Heilbronn entscheidet als ÖPNV-Aufgabenträger über die bestehende Linie 669. Die Folgekosten und der organisatorische Aufwand einer Ersatzlösung können jedoch bei der Stadt Heilbronn und beim Schulträger landen. Dadurch werden Lasten verlagert, ohne dass für die betroffenen Familien eine gleichwertige Ersatzlösung erkennbar gesichert ist.
Aus meiner Sicht ist zudem klärungsbedürftig, ob die Besonderheiten der Waldorfschule als staatlich anerkannte Ersatzschule und eigenständige Schulart ausreichend berücksichtigt wurden. Die Frage einer zumutbaren Schülerbeförderung darf nicht allein damit beantwortet werden, dass am Wohnort eine staatliche Grundschule vorhanden ist. Die Wahl einer staatlich anerkannten Ersatzschule darf durch die Ausgestaltung der Schülerbeförderung nicht faktisch entwertet werden.
Parallel lege ich vorsorglich Widerspruch ein bzw. beantrage die Überprüfung der Entscheidung auf dem Verwaltungsweg.
Ich bitte daher um Prüfung,
1. ob die Einstellung der Linie 669 mit den Anforderungen an eine sichere und zumutbare Schülerbeförderung, insbesondere für jüngere Kinder, vereinbar ist,
2. ob vor einer Einstellung eine gleichwertige Ersatzlösung sichergestellt werden muss,
3. ob Zuständigkeiten, Schulart, Alter der betroffenen Kinder und absehbare Kostenfolgen vollständig und rechtlich zutreffend berücksichtigt wurden.
Die Linie 669 wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern der Waldorfschule Heilbronn genutzt und hat faktisch Schulbuscharakter. Nach Angaben der Schule sind auf der Linie 669 allein 44 Waldorfschüler betroffen. Darunter befinden sich viele jüngere Kinder. Die vom Landkreis genannte Alternative über den Schienenpersonennahverkehr bis Heilbronn Hauptbahnhof mit anschließendem Umstieg in den Stadtbus erscheint für Kinder im Grundschulalter und je nach Alter und Reife auch für jüngere Schülerinnen und Schüler darüber hinaus aus meiner Sicht nicht zumutbar und wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf.
Hinzu kommt, dass hier zwei Zuständigkeiten auseinanderfallen: Der Landkreis Heilbronn entscheidet als ÖPNV-Aufgabenträger über die bestehende Linie 669. Die Folgekosten und der organisatorische Aufwand einer Ersatzlösung können jedoch bei der Stadt Heilbronn und beim Schulträger landen. Dadurch werden Lasten verlagert, ohne dass für die betroffenen Familien eine gleichwertige Ersatzlösung erkennbar gesichert ist.
Aus meiner Sicht ist zudem klärungsbedürftig, ob die Besonderheiten der Waldorfschule als staatlich anerkannte Ersatzschule und eigenständige Schulart ausreichend berücksichtigt wurden. Die Frage einer zumutbaren Schülerbeförderung darf nicht allein damit beantwortet werden, dass am Wohnort eine staatliche Grundschule vorhanden ist. Die Wahl einer staatlich anerkannten Ersatzschule darf durch die Ausgestaltung der Schülerbeförderung nicht faktisch entwertet werden.
Parallel lege ich vorsorglich Widerspruch ein bzw. beantrage die Überprüfung der Entscheidung auf dem Verwaltungsweg.
Ich bitte daher um Prüfung,
1. ob die Einstellung der Linie 669 mit den Anforderungen an eine sichere und zumutbare Schülerbeförderung, insbesondere für jüngere Kinder, vereinbar ist,
2. ob vor einer Einstellung eine gleichwertige Ersatzlösung sichergestellt werden muss,
3. ob Zuständigkeiten, Schulart, Alter der betroffenen Kinder und absehbare Kostenfolgen vollständig und rechtlich zutreffend berücksichtigt wurden.