Resozialisierung, offener Vollzug und Nichtraucherschutz
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Veröffentlicht am 2.11.2026
Petent
Heike Kemmling
27570 Bremerhaven, DE
Anliegen
Der Landtag von Baden-Württemberg wird gebeten, das Justizvollzugsgesetzbuch und die Vollzugspraxis für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Orientierung sollen norwegische Grundsätze geben: Alltagsnormalität, individuelle Förderung, das niedrigste erforderliche Sicherheitsniveau und frühzeitige Wiedereingliederung.
Gefordert wird:
Bedarfsgerechte Unterbringung nach Tatursachen, Risiken, Alter, Gesundheit, Suchterkrankungen und Schutzbedürfnissen. Suchtkranke und nicht suchtkranke Menschen müssen passende Angebote erhalten. Die vorherrschende Problemlage einer Abteilung darf andere Bedürfnisse nicht verdrängen. Bei Bedarf sind geeignete Wohngruppen einzurichten.
Geeignete Maßnahmen für alle wesentlichen Deliktgruppen, auch Eigentums-, Wirtschafts-, Steuer-, Insolvenz-, Verkehrs- und digitale Delikte, Brandstiftung, häusliche Gewalt, Stalking und politisch motivierte Taten. Individuelle Tatursachen und Rückfallrisiken müssen bearbeitet werden. Beschäftigung oder Suchtbehandlung dürfen erforderliche Tatbearbeitung nicht ersetzen. Bei Vermögensdelikten sind rechtmäßiges wirtschaftliches Handeln, Opferfolgen und Wiedergutmachung einzubeziehen.
Gleichwertiger Zugang von Frauen und Männern zu erforderlicher Sozialtherapie und Einzelbehandlung, auch bei kleinen Bedarfsgruppen. Verlegungen dürfen keine vermeidbaren Behandlungsverzögerungen oder Kontaktabbrüche verursachen.
Offener Regelvollzug für gesetzlich näher bestimmte gewaltfreie Vermögens- und Wirtschaftsdelikte sowie grundsätzlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderung ist eine entsprechende Regelvermutung nach individueller Prüfung zu schaffen. Geschlossener Vollzug muss auf konkreten Flucht-, Missbrauchs- oder erheblichen Sicherheitsrisiken beruhen, schriftlich begründet und regelmäßig überprüft werden. Erwerbsfähigkeit oder ein Arbeitsplatz dürfen keine zwingende Zugangsvoraussetzung sein.
Altersgerechte, bei Bedarf barrierefreie Unterbringung, medizinische und pflegerische Unterstützung, freiwillige Beschäftigung und soziale Teilhabe.
Wirksamer Nichtraucherschutz in Haft-, Wohn-, Gemeinschafts- und Arbeitsbereichen. Kein unfreiwilliges Passivrauchen; fachgerechte Beseitigung alter Rauchablagerungen. Bestehende Vorschriften sind umzusetzen und nötigenfalls zu ergänzen. Beschwerden sind zeitnah zu bearbeiten, ohne Nachteile für Betroffene.
Frühzeitige Entlassungsplanung einschließlich Wohnung, Existenzsicherung, Rentenangelegenheiten, Pflege und kontinuierlicher Behandlung.
Konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen in Vollzugsplänen; öffentliche Berichte zu Angeboten, Plätzen, Wartezeiten und Wirksamkeit sowie unabhängige Kontrolle.
Vorhandene Angebote müssen für alle Bedarfsgruppen zugänglich sein. Resozialisierung darf weder auf Erwerbsarbeit noch auf einzelne Problemlagen reduziert werden. Sie schützt zugleich die Allgemeinheit.
Ich bitte um Veröffentlichung zur Mitzeichnung.
Gefordert wird:
Bedarfsgerechte Unterbringung nach Tatursachen, Risiken, Alter, Gesundheit, Suchterkrankungen und Schutzbedürfnissen. Suchtkranke und nicht suchtkranke Menschen müssen passende Angebote erhalten. Die vorherrschende Problemlage einer Abteilung darf andere Bedürfnisse nicht verdrängen. Bei Bedarf sind geeignete Wohngruppen einzurichten.
Geeignete Maßnahmen für alle wesentlichen Deliktgruppen, auch Eigentums-, Wirtschafts-, Steuer-, Insolvenz-, Verkehrs- und digitale Delikte, Brandstiftung, häusliche Gewalt, Stalking und politisch motivierte Taten. Individuelle Tatursachen und Rückfallrisiken müssen bearbeitet werden. Beschäftigung oder Suchtbehandlung dürfen erforderliche Tatbearbeitung nicht ersetzen. Bei Vermögensdelikten sind rechtmäßiges wirtschaftliches Handeln, Opferfolgen und Wiedergutmachung einzubeziehen.
Gleichwertiger Zugang von Frauen und Männern zu erforderlicher Sozialtherapie und Einzelbehandlung, auch bei kleinen Bedarfsgruppen. Verlegungen dürfen keine vermeidbaren Behandlungsverzögerungen oder Kontaktabbrüche verursachen.
Offener Regelvollzug für gesetzlich näher bestimmte gewaltfreie Vermögens- und Wirtschaftsdelikte sowie grundsätzlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderung ist eine entsprechende Regelvermutung nach individueller Prüfung zu schaffen. Geschlossener Vollzug muss auf konkreten Flucht-, Missbrauchs- oder erheblichen Sicherheitsrisiken beruhen, schriftlich begründet und regelmäßig überprüft werden. Erwerbsfähigkeit oder ein Arbeitsplatz dürfen keine zwingende Zugangsvoraussetzung sein.
Altersgerechte, bei Bedarf barrierefreie Unterbringung, medizinische und pflegerische Unterstützung, freiwillige Beschäftigung und soziale Teilhabe.
Wirksamer Nichtraucherschutz in Haft-, Wohn-, Gemeinschafts- und Arbeitsbereichen. Kein unfreiwilliges Passivrauchen; fachgerechte Beseitigung alter Rauchablagerungen. Bestehende Vorschriften sind umzusetzen und nötigenfalls zu ergänzen. Beschwerden sind zeitnah zu bearbeiten, ohne Nachteile für Betroffene.
Frühzeitige Entlassungsplanung einschließlich Wohnung, Existenzsicherung, Rentenangelegenheiten, Pflege und kontinuierlicher Behandlung.
Konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen in Vollzugsplänen; öffentliche Berichte zu Angeboten, Plätzen, Wartezeiten und Wirksamkeit sowie unabhängige Kontrolle.
Vorhandene Angebote müssen für alle Bedarfsgruppen zugänglich sein. Resozialisierung darf weder auf Erwerbsarbeit noch auf einzelne Problemlagen reduziert werden. Sie schützt zugleich die Allgemeinheit.
Ich bitte um Veröffentlichung zur Mitzeichnung.