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Schutz jahrzehntealter Gartenanlagen in Heilbronn – für Bestandsschutz, Fairness und Augenmaß statt Rückbau

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18/661 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 3.11.2026

Petent

Harald Theiss
74081 Heilbronn, DE

Anliegen

Keine Zerstörung gewachsener Gärten: Naturschutz muss mit den Menschen gestaltet werden – nicht gegen sie
Kurz zur Sache:
Nach aktuellen Presseverlautbarungen sind in Heilbronn inzwischen rund 50 Verwaltungsverfahren wegen Gartenanlagen in Landschaftsschutzgebieten in Bearbeitung. Betroffene Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer werden dabei zum Rückbau von Gartenhütten, Zäunen, Toren, Wegen, Regenwassersammelbehältern und weiteren Einrichtungen aufgefordert.
Dies betrifft teilweise seit Jahrzehnten bestehende, gepflegte und naturnah bewirtschaftete Gartenanlagen. Viele dieser Gärten verfügen über wertvolle Obstbaum- und Grünbestände, werden zur Eigenversorgung genutzt und sind für ihre Besitzer wichtige Orte der Erholung, des familiären Zusammenhalts und des persönlichen Rückzugs.
Potentiell betroffen sind sämtliche Flächen im Geltungsbereich der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Heilbronn vom 19. Dezember 1983. Nach deren § 1 sind folgende Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
- Stiftsberg – Wartberg
- Galgenberg – Schweinsberg – Staufenberg
- Deinenbachtal
- Schozachtal – Weidach – Wertwiesen
- Neckaraue südlich Heilbronn
- Horkheimer Insel
- Neckartalhang südlich Klingenberg
- Neckartalhang zwischen Böckingen und Klingenberg
- Neckartalhang nördlich Neckargartach
- Böllinger Bach
In diesen Gebieten befinden sich seit langem auch gärtnerisch genutzte Grundstücke und gewachsene Gartenanlagen. Soweit Einrichtungen bereits vor Inkrafttreten der Schutzgebietsverordnung bestanden haben, kommt Bestandsschutz in Betracht. Dieser Nachweis ist nach mehr als vier Jahrzehnten häufig außerordentlich schwierig: Frühere Eigentümer sind nicht mehr erreichbar, Unterlagen fehlen und Luftbilder sind wegen Bewuchs und damaliger Bildqualität oft nicht aussagekräftig. Nachweispflichtig sind die betroffenen Gärtner, was die Stadt auch kompromisslos einwendet.
Begründung:
Diese Petition richtet sich nicht gegen den Schutz von Natur und Landschaft. Im Gegenteil: Viele der betroffenen Gartenbesitzer leisten selbst einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz. Sie erhalten und pflegen Obstbäume, bewirtschaften ihre Grundstücke naturnah, beseitigen Müll und Ablagerungen und schaffen durch die regelmäßige Pflege ihrer Gärten Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Gartenhütten, Regenwasserbehälter und sonstige einfache Einrichtungen sind dabei keine bloßen Komfortgegenstände, sondern regelmäßig notwendige Infrastruktur für die dauerhafte Gartenpflege. Sie ermöglichen den Aufenthalt auf dem Grundstück, die Aufbewahrung der erforderlichen Werkzeuge und Geräte sowie eine praktikable Bewässerung von Pflanzen und Obstbäumen. Werden diese Einrichtungen vollständig zurückgebaut, kann eine regelmäßige Bewirtschaftung – insbesondere bei älteren oder größeren Gartenflächen – nur noch mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen. Es droht dann gerade, dass die Grundstücke nicht mehr ausreichend gepflegt werden können und erneut mit Brombeeren sowie sonstigem Aufwuchs verwildern. Für solche Entwicklungen bestehen in den betroffenen Bereichen bereits zahlreiche Beispiele. Ein vollständiger Rückbau kann damit dem Ziel einer dauerhaft gepflegten und naturnahen Landschaft zuwiderlaufen
Es geht deshalb nicht darum, neue oder naturbeeinträchtigende Anlagen ohne Einschränkung zuzulassen. Es geht um einen fairen und verhältnismäßigen Umgang mit über Jahrzehnte gewachsenen Gartenanlagen und den Menschen, die diese Anlagen erhalten und pflegen.
Gerade ältere Gärten reichen teilweise bis in die Nachkriegszeit zurück. Ihre baulichen Einrichtungen bestanden vielfach schon lange vor der Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete. Dennoch wird von den heutigen Eigentümern verlangt, den damaligen Bestand nach über vier Jahrzehnten lückenlos zu beweisen. Dies ist in der Praxis oft kaum möglich.
Für viele Menschen sind diese Gärten keine beliebigen Freizeitflächen. Sie sind oft der einzige eigene Grünraum, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger ohne Hausgarten. Sie ermöglichen Selbstversorgung, Bewegung, Erholung. Ihr Verlust wäre für viele Betroffene nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern der Verlust eines über Jahrzehnte gewachsenen persönlichen Rückzugsorts.
Es darf obendrein nicht der Eindruck entstehen, dass gerade ordentliche, gepflegte und ökologisch wertvolle Gartenanlagen mit Obstbäumen und sauber gehaltenen Flächen stärker in den Blick geraten als tatsächlich problematische Grundstücke mit Müll, Schutt, Ablagerungen oder Verwilderung.
Wir fordern daher:
- Eine Aussetzung des Rückbauvollzugs, soweit keine besonderen Gefahren für Natur und Landschaft bestehen, bis eine einheitliche und transparente Vollzugslinie entwickelt wurde.
- Eine faire und praxisgerechte Bestandsschutzprüfung, bei der nicht nur Luftbilder, sondern auch Zeugenaussagen, frühere Eigentümerangaben, historische Unterlagen und sonstige Indizien umfassend berücksichtigt werden.
- Eine Priorisierung tatsächlicher Missstände, insbesondere von Müll, Schutt, Abfällen, Schadstoffen und gravierenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
- Verhältnismäßige Einzelfalllösungen für langjährig bestehende und naturnah genutzte Gärten.
- Einen runden Tisch mit Vertretern der betroffenen Gartenbesitzer, der Stadt Heilbronn, und der Naturschutzverwaltung, um eine tragfähige, gerechte und naturverträgliche Lösung zu erarbeiten.
Naturschutz und der Erhalt gewachsener, verantwortungsvoll gepflegter Gartenanlagen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir bitten daher um eine Lösung, die Landschaftsschutz ernst nimmt, zugleich aber Bestandsschutz, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und die berechtigten Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wahrt.

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