zurück zur Übersicht

Schutz der Würde von Schülerinnen und Schülern – Stopp entwürdigender Bestrafungspraktiken an Schulen in Baden-Württemberg

Mitzeichnen
noch 35 Tage
33 Mitzeichnungen
17/4691 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 22.12.2025

Petent

Marianne Brose-Vetter
88416 Ochsenhausen, DE

Anliegen

Schutz der Würde von Schülerinnen und Schülern – Stopp entwürdigender Bestrafungspraktiken an Schulen in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fordern den Landtag Baden-Württemberg auf, die aktuell an zahlreichen Schulen praktizierten entwürdigenden, autoritären und teils grenzüberschreitenden Bestrafungsmaßnahmen dringend zu überprüfen und landesweit klare, rechtssichere und kindgerechte Vorgaben für einen würdevollen Umgang mit Schülerinnen und Schülern zu schaffen.

Schule muss ein Ort von Sicherheit, Respekt, Beteiligung und pädagogischer Verantwortung sein. An vielen Schulen erleben Kinder und Jugendliche jedoch das Gegenteil: Bloßstellung, Machtausübung, Einschüchterung und Strafsysteme, die nicht erziehen, sondern verletzen.



1. Geschilderte Missstände

An Schulen in Baden-Württemberg werden unter anderem folgende Maßnahmen praktiziert:
• Öffentliche Bloßstellung von Schülerinnen und Schülern vor der Klasse
• Ausschluss vom Unterricht oder vom Sportunterricht als Strafmaßnahme
• Nachsitzen als Standardstrafe, teils in sehr hoher Häufung
• Strafen ohne vorherige persönliche Anhörung der Betroffenen
• Ständiges Maßregeln und übermäßige Klassenbucheinträge
• Unterstellung einer grundsätzlichen „Bösartigkeit“ oder Absicht gegenüber Schülern
• Starre Schulordnungen, die kaum Raum für individuelle Entwicklung lassen (z. B. Trinkverbote im Unterricht, restriktive Kleidervorschriften)

Diese Maßnahmen führen bei vielen Kindern zu Angst, Ohnmacht, Scham, innerem Rückzug, Schuldgefühlen und massiver Demotivation.



2. Kollektivstrafen und körpernahe Kontrollen

An einzelnen Schulen in Baden-Württemberg werden zudem Kollektivstrafen angewendet, bei denen ganze Klassen für das Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler bestraft werden. Diese Praxis widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der individuellen Verantwortung und ist pädagogisch wie rechtlich höchst problematisch.

Darüber hinaus berichten Betroffene von körpernahen Kontrollen, bei denen Schülerinnen und Schüler:
• durch Abtasten der Hosenbeine mit dem Fuß,
• durch Aufdrücken der Hosentaschen mit Gegenständen,
• oder durch die Aufforderung, ihre Taschen zu leeren,
kontrolliert werden.

Diese Maßnahmen greifen in die persönliche Intimsphäre, die körperliche Unversehrtheit sowie die Würde der Kinder und Jugendlichen ein und überschreiten nach Auffassung vieler Fachstellen die Grenzen zulässiger schulischer Erziehungsmaßnahmen deutlich.

Solche Praktiken vermitteln den betroffenen Schülerinnen und Schülern ein Gefühl von Misstrauen, Bloßstellung und Machtlosigkeit, anstatt pädagogisch wirksam zu sein.



3. Pädagogische und gesellschaftliche Folgen

Ein solches Strafsystem:
• beschädigt nachhaltig das Vertrauen in Schule und Lehrkräfte
• schwächt das Selbstwertgefühl und die Persönlichkeitsentwicklung
• fördert Angst statt Verantwortung
• erzeugt Widerstand, Rückzug, Aggression oder Schulverweigerung
• widerspricht grundlegenden pädagogischen Erkenntnissen über beziehungsorientierte Erziehung

Schule darf kein Ort der Einschüchterung, der Machtspiele oder kollektiver Bestrafung sein, sondern muss ein Raum bleiben für Lernen, Entwicklung, Mitbestimmung und Würde.



4. Ländervergleich

Viele andere Bundesländer haben in ihren Schulgesetzen und Erlassen bereits deutlich restriktivere Regelungen zu Strafmaßnahmen, klare Beteiligungsrechte sowie verbindliche Schutzkonzepte für Kinder etabliert. Baden-Württemberg hinkt hier in der praktischen Umsetzung deutlich hinterher.



5. Unsere Forderungen

Wir fordern den Landtag Baden-Württemberg auf:
1. Ein landesweites Verbot von Kollektivstrafen an Schulen rechtlich eindeutig festzuschreiben
2. Ein ausdrückliches Verbot körpernaher Kontrollen (Abtasten, Taschenkontrolle durch Lehrkräfte) einzuführen
3. Öffentliche Bloßstellung als unzulässige Maßnahme klar zu definieren
4. Nachsitzen, Unterrichtsausschluss und Ausschluss vom Sportunterricht nur noch als letztes Mittel unter klaren rechtlichen Voraussetzungen zuzulassen
5. Verbindliche Anhörungsrechte für Schülerinnen und Schüler vor jeder Sanktion zu garantieren
6. Schulordnungen landesweit zu überprüfen, um unverhältnismäßige Verbote und Gängelungen abzubauen
7. Pädagogische Beziehungsarbeit, Mediation und gewaltfreie Konfliktlösung verbindlich zu stärken
8. Unabhängige Beschwerdewege für Schülerinnen, Schüler und Eltern einzurichten, die realen Schutz bieten



6. Schlusswort

Kinder und Jugendliche haben ein verfassungsmäßiges Recht auf Würde, Schutz, Beteiligung und gewaltfreie Erziehung. Schule darf niemals ein Ort von Angst, Demütigung und Machtausübung sein.

Wir bitten den Landtag Baden-Württemberg dringend, diese Petition ernst zu nehmen, die geschilderten Missstände zu prüfen und klare, verbindliche Schutzregelungen für alle Schülerinnen und Schüler im Land zu schaffen.

Petition mitzeichnen

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Bearbeitung Ihrer Mitzeichnung nicht möglich ist.

Ihre Daten werden nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Daten, die über das Internet übertragen werden, möglicherweise von Unbefugten mitgelesen werden können. Um die Vertraulichkeit Ihrer Mitzeichnung zu gewährleisten, werden Ihre Angaben verschlüsselt übertragen.


Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet. Alle Daten werden verschlüsselt übermittelt.


Hinweis

Wenn Sie eine Petition online mitzeichnen, ist eine Bestätigung erforderlich. Sie erhalten dazu nach dem Absenden des Formulars eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Erst wenn Sie den dort enthaltenen Link anklicken, wird Ihre Mitzeichnung vollständig übermittelt.