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Erhalt der freien Waldorfschule Dachsberg-Aussetzung der Schließung zum Schutz des Kindeswohl im ländlichen Raum

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18/215 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 20.7.2026

Petent

Veronika Reiner
79774 Albbruck, DE

Anliegen

An den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg
Anliegen / Begründung:
Als Bürgerin unseres Bundeslandes und als tief besorgte Großmutter von drei betroffenen Enkelkindern reiche ich diese Petition ein, um die abrupte Schließung der Freien Waldorfschule Dachsberg im Landkreis Waldshut zum 31. Juli 2026 abzuwenden.
Ich teile und respektiere das Ziel der Schulaufsicht, einen absolut rechtssicheren und transparenten Schulbetrieb zu gewährleisten. Wenn der bisherige Vorstand oder die Schulleitung Fehler gemacht haben, müssen diese konsequent aufgearbeitet und die Verantwortlichen ausgetauscht werden. Die rund 200 betroffenen Schulkinder haben diese administrativen Versäumnisse jedoch nicht verschuldet.
Die vollständige Zwangsschließung verstößt eklatant gegen das juristische Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Sie bestraft nicht die Verantwortlichen, sondern in erster Linie unschuldige Kinder, die nun vor existenziellen Ängsten stehen und weinen. Ein direktes Gespräch vor Ort mit den betroffenen Schülern, um sich ein objektives, menschliches Bild der Lage im Klassenzimmer zu machen, wurde von den Behörden zu keinem Zeitpunkt gesucht.
Zudem wiegt der logistische Aspekt im ländlichen Raum des Hotzenwaldes schwer: Die geografisch nächste Waldorfschule befindet sich in Schopfheim (Landkreis Lörrach). Diese ist für Familien aus unserer Region mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den täglichen Schulweg absolut nicht erreichbar. Die Schließung in Dachsberg bedeutet für die betroffenen Kinder das erzwungene, ersatzlose Ende ihrer gewählten Schulform und Pädagogik. Die pauschale Verteilung an umliegende staatliche Regelschulen zerschlägt gewachsene Biografien und ignoriert die ländliche Infrastruktur.
Da die Schule umfassende Bereitschaft signalisiert hat, die Führungsebene komplett auszutauschen, ist ein Neuanfang mit unbelasteten Akteuren und unter direkter staatlicher Aufsicht möglich.
Ich fordere den Petitionsausschuss und das Kultusministerium Baden-Württemberg daher dringend auf:
Den angeordneten Sofortvollzug der Schulschließung zum Ende dieses Schuljahres auszusetzen.
Der Schule eine Bewährungsfrist für das kommende Schuljahr unter behördlicher Kontrolle zu gewähren, damit Mängel behoben werden können, während die Kinder in ihrer gewohnten, stabilen Umgebung bleiben dürfen.

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