Reform des Sachverständigenwesens in der baden-württembergischen Justiz: Qualitätssicherung, überregionale Unabhängigkeit und Transparenz
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Veröffentlicht am 13.10.2026
Petent
Anna Lisa Rau
72119 Ammerbuch, DE
Anliegen
Ich bitte den Landtag von Baden-Württemberg, im Rahmen der landesrechtlichen Zuständigkeiten und über Bundesratsinitiativen auf eine umfassende Reform des Gutachterwesens hinzuwirken. Ziel ist die Einführung eines überregionalen Losverfahrens für Sachverständige außerhalb von Baden-Württemberg mit einem strikten Wiederholungsverbot derselben Person, der verpflichtende Nachweis von Fachwissen zu Neurodivergenz, die Schaffung maximaler Transparenz durch öffentliche Register sowie die Erlaubnis von Begleitpersonen und audiovisuellen Aufzeichnungen bei Gutachterterminen im Land.
In Baden-Württemberg hängen gerichtliche Entscheidungen zu oft von lokalen Gutachtern ab, deren Auswahl intransparent ist und die Nähe zu den örtlichen Gerichten birgt die Gefahr von Befangenheit. Um die absolute Objektivität zu sichern, fordere ich den Stuttgarter Landtag auf, Richtlinien für ein überregionales Vergabeverfahren einzuführen. Gutachter für Verfahren in Baden-Württemberg müssen aus anderen Teilen der Republik gelost werden; zudem muss ausgeschlossen werden, dass dieselbe Person wiederholt beauftragt wird. Es muss für Bürger transparent einsehbar sein, welcher Gutachter wie oft vom Land beauftragt wurde.
Besonders im Bereich der Neurodivergenz führt mangelndes Fachwissen der Sachverständigen zu schweren Fehlern. Das Land muss verpflichtende Fortbildungsnachweise als Voraussetzung für die Aufnahme in Gutachterlisten vorschreiben. Um den Begutachtungsprozess fair zu gestalten, müssen audiovisuelle Aufzeichnungen zur Beweissicherung Standard werden, und Bürger müssen das ausdrückliche Recht erhalten, Vertrauenspersonen zu den Terminen mitzunehmen. Wo das Land die digitale Infrastruktur stellt, sollte zudem die Übertragbarkeit von Verhandlungen im Internet ermöglicht werden.
Um sicherzustellen, dass die geforderte überregionale Auswahl der Sachverständigen nicht zu einer finanziellen oder gesundheitlichen Überlastung der Bürger führt, muss gesetzlich verankert werden, dass sämtliche Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für den Bürger (sowie für die zwingend erlaubte Begleitperson) vollständig und unbürokratisch im Voraus von der Staatskasse übernommen werden. Kein Bürger darf aus finanziellen Gründen daran gehindert werden, einen überregionalen, unabhängigen Gutachter aufzusuchen. Sollte die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, ist der Gutachter zu verpflichten, die Begutachtung am Wohnort des Bürgers durchzuführen, wobei die Reisekosten des Gutachters ebenfalls vollumfänglich vom Gericht getragen werden.
In Baden-Württemberg hängen gerichtliche Entscheidungen zu oft von lokalen Gutachtern ab, deren Auswahl intransparent ist und die Nähe zu den örtlichen Gerichten birgt die Gefahr von Befangenheit. Um die absolute Objektivität zu sichern, fordere ich den Stuttgarter Landtag auf, Richtlinien für ein überregionales Vergabeverfahren einzuführen. Gutachter für Verfahren in Baden-Württemberg müssen aus anderen Teilen der Republik gelost werden; zudem muss ausgeschlossen werden, dass dieselbe Person wiederholt beauftragt wird. Es muss für Bürger transparent einsehbar sein, welcher Gutachter wie oft vom Land beauftragt wurde.
Besonders im Bereich der Neurodivergenz führt mangelndes Fachwissen der Sachverständigen zu schweren Fehlern. Das Land muss verpflichtende Fortbildungsnachweise als Voraussetzung für die Aufnahme in Gutachterlisten vorschreiben. Um den Begutachtungsprozess fair zu gestalten, müssen audiovisuelle Aufzeichnungen zur Beweissicherung Standard werden, und Bürger müssen das ausdrückliche Recht erhalten, Vertrauenspersonen zu den Terminen mitzunehmen. Wo das Land die digitale Infrastruktur stellt, sollte zudem die Übertragbarkeit von Verhandlungen im Internet ermöglicht werden.
Um sicherzustellen, dass die geforderte überregionale Auswahl der Sachverständigen nicht zu einer finanziellen oder gesundheitlichen Überlastung der Bürger führt, muss gesetzlich verankert werden, dass sämtliche Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für den Bürger (sowie für die zwingend erlaubte Begleitperson) vollständig und unbürokratisch im Voraus von der Staatskasse übernommen werden. Kein Bürger darf aus finanziellen Gründen daran gehindert werden, einen überregionalen, unabhängigen Gutachter aufzusuchen. Sollte die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, ist der Gutachter zu verpflichten, die Begutachtung am Wohnort des Bürgers durchzuführen, wobei die Reisekosten des Gutachters ebenfalls vollumfänglich vom Gericht getragen werden.