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Gefährdung der Nutztierhaltung durch mangelnde Überwachung von Hobby-Geflügelbeständen: Antrag auf Erhöhung der Kontrolldichte, Durchsetzung der Registrierpflicht und Überprüfung des Vollzugs bei Geflügelseuchen (ND & Aviäre Influenza) in Baden-Württemberg

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Veröffentlicht am 21.8.2026

Petent

Martin Müller
74931 Lobbach, DE

Anliegen

Der Landtag von Baden-Württemberg möge die Landesregierung (insbesondere das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie die nachgeordneten Veterinärämter) auffordern:
1. Die behördliche Kontrolldichte und die Registrierungsquote bei Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen (unter 100 Tieren) in Baden-Württemberg drastisch zu erhöhen und die lückenlose Registrierung bei den zuständigen Veterinärämtern und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) konsequent durchzusetzen.
2. Den Vollzug der ND-Impfpflicht (Newcastle Disease) bei Kleinst- und Hobbyhaltern systematisch durch die Veterinärbehörden zu überprüfen, anstatt sich auf bloße Selbstauskünfte zu verlassen.
3. Schwellenwerte und Ausnahmegenehmigungen im Arzneimittelrecht für Geflügelzuchtvereine zu schaffen, damit Hobbyhalter einen rechtssicheren und realistischen Zugang zu wirksamen Impfstoffen (z. B. Jahresspritzen/Totimpfstoffe oder betreute Vereins-Sammelimpfungen) erhalten.
4. Strenge Kontrollen der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen (gemäß den seit 2023 in BW geltenden Vorgaben zur Geflügelpest) auch in Kleinstbeständen durchzuführen, um die Einschleppung und Verschleppung von Seuchen in gewerbliche Bestände zu verhindern.
Begründung
Als Hühnerhalter / Geflügelhalter trage ich die volle finanzielle, rechtliche und hygienische Verantwortung für meinen Betrieb. Geflügelbetriebe unterliegen strengen behördlichen Eigenkontrollen, veterinärmedizinischen Prüfungen, lückenloser Dokumentationspflicht und kostenintensiven Biosicherheitskonzepten.
In unmittelbarer Nachbarschaft von Geflügelställe existiert jedoch eine stetig wachsende Zahl von Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen („Gartenhühner“), die in der Praxis ein massives Seuchenreservoirs- und Biosicherheitsrisiko darstellen:
1. Dunkelziffer und fehlende Registrierung:
Zahlreiche Hobbyhaltungen sind weder beim zuständigen Veterinäramt noch bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gemeldet. Im Falle eines Seuchenausbruchs (Newcastle Disease oder hochpathogene Geflügelpest / HPAI) sind diese Bestände den Behörden bei der Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen gar nicht bekannt.
2. Fehlende Überwachung der Impfpflicht:
Obwohl in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für jedes Huhn gilt, wird deren Einhaltung im Hobbybereich außerhalb von Ausstellungen praktisch nie kontrolliert. Da Lebendimpfstoffe alle 6 bis 8 Wochen über das Trinkwasser verabreicht werden müssen, unterlassen viele Hobbyhalter die Impfung aus Unwissenheit oder wegen des hohen Aufwands. Bei einem Eintrag droht ein Seuchenausbruch, der nach den EU-Vorgaben die Keulung auch gesunder, gewerblicher Nachbarbestände zur Folge haben kann.
3. Praxisferne Impfstoff-Abgabe begünstigt Schleichwege:
Die strengen Vorgaben zur Bestandsbetreuung und das Fehlen kleiner Gebindegrößen führen dazu, dass Kleinhaltende entweder gar nicht impfen oder Impfstoffe ohne ordnungsgemäße tierärztliche Anleitung erwerben. Hier muss das Land Baden-Württemberg über Bundesratsinitiativen und Ausführungsbestimmungen pragmatische Lösungen für Vereinsimpfungen oder zugängliche Jahres-Injektionsimpfstoffe schaffen.
4. Verpflichtende Biosicherheit wird ignoriert:
Das Land Baden-Württemberg hat die Biosicherheitsregeln nicht umgesetzt.
Fazit:
Die mangelnde Kontrolle der Kleinstbestände bedroht die Existenz und die biologische Sicherheit der Geflügelwirtschaft in Baden-Württemberg. Ich fordere den Landtag von Baden-Württemberg auf, den behördlichen Vollzug im Sinne des Seuchenschutzes, Tierschutzes und Versorgungssicherheit und der Gleichbehandlung aller Tierhalter anzupassen.

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