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Einführung einer transparenten und getrennten Statistik über Einnahmen aus Geldstrafen und Bußgeldern in Baden-Württemberg

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17/4898 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 17.2.2026

Petent

Bernhard Roitzheim
79761 Waldshut-Tiengen, DE

Anliegen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte den Landtag von Baden-Württemberg, sich dafür einzusetzen, dass die Einnahmen des Landes aus staatlichen Sanktionen künftig transparent, systematisch und getrennt statistisch erfasst und veröffentlicht werden.

Konkret geht es um folgende Einnahmearten:

Strafrechtliche Geldstrafen nach § 40 StGB

Geldauflagen im Rahmen von Verfahrenseinstellungen (§ 153a StPO)

Buß- und Verwarnungsgelder aus Ordnungswidrigkeiten (z. B. Verkehr, Ordnung, Umwelt)

Nach meinem Kenntnisstand werden diese Einnahmen zwar erhoben und verbucht, jedoch nicht landesweit einheitlich statistisch ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht. Insbesondere fehlt eine klare Trennung zwischen strafrechtlichen Geldstrafen und ordnungsrechtlichen Bußgeldern.

Begründung

Staatliche Sanktionen greifen tief in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein und erfüllen unterschiedliche Zwecke:
Strafe, Abschreckung, Verhaltenslenkung. Umso wichtiger ist es, dass deren finanzielle Auswirkungen transparent nachvollziehbar sind.

Derzeit ist für Bürgerinnen und Bürger – ebenso wie für die politische Debatte – nicht erkennbar:

wie hoch die jährlichen Einnahmen des Landes aus strafrechtlichen Geldstrafen sind,

wie hoch die Einnahmen aus Bußgeldern und Verwarnungsgeldern ausfallen,

wie sich diese Einnahmen über die Jahre entwickeln,

und ob es regionale oder sachliche Schwerpunkte gibt.

Ohne eine solche Statistik ist eine sachliche Bewertung kaum möglich. Transparenz schafft Vertrauen, verhindert Fehlanreize und stärkt die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.

Forderung

Ich bitte den Landtag von Baden-Württemberg, die Landesregierung zu ersuchen,

die Einnahmen aus

Geldstrafen,

Geldauflagen,

Buß- und Verwarnungsgeldern
getrennt und eindeutig statistisch zu erfassen,

diese Daten jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen, z. B. im Rahmen der Landes- oder Justizstatistik,

die Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie für die Öffentlichkeit verständlich und über mehrere Jahre vergleichbar sind,

sich auf Bundesebene für eine bundeseinheitliche statistische Darstellung einzusetzen.

Abschließende Bemerkung

Diese Petition richtet sich nicht gegen staatliche Sanktionen, sondern dient der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und sachlichen Diskussion.
Eine klare statistische Grundlage ist Voraussetzung für verantwortungsvolle Politik und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Roitzheim

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