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Reduzierung des Denkmalschutzes - Denkmalschutz verhindert Wohnungsbau

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18/632 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 22.10.2026

Petent

Wilhelm Wurster
75387 Neubulach, DE

Anliegen

Die Befugnisse des Denkmalschutzes gehen zu weit, da sie extrem in den privaten Bereich eingreifen.

Ein Fußboden aus Sandstein, eine Tür im Innenbereich oder ein Gebälk unterliegen dem Denkmalschutz, obwohl sie im privaten Wohnbereich liegen, zu dem die Öffentlichkeit gar keinen Zutritt hat. Der Denkmalschutz verhindert somit Tausende Wohnungen im Land, da eine Sanierung mit den Forderungen des Denkmalamts absolut nicht wirtschaftlich dargestellt werden kann.

Allein In Neubulach mit 6000 Einwohnern stehen vier Anwesen unter Denkmalschutz, die nicht saniert werden und somit dem Verfall gewidmet sind. Würde der Denkmalschutz entfallen, könnten im Innenbereich der Stadt zeitnah 10 Wohnungen entstehen.

Beim Bau des Pflegeheims in Neubulach - einer sozialen Einrichtung - hat der Denkmalschutz verlangt, einen Gewölbekeller zu schützen, von denen es Tausende gibt. Er verfällt nun unter einem Parkdeck.

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