Privatschulgesetz Reform
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18/12 | Veröffentlicht – Mitzeichnungsfrist läuft
Veröffentlicht am 21.7.2026
Petent
Clara Blumröder
73760 Ostfildern, DE
Anliegen
Mindestens einmal pro Halbjahr sollen folgende Sachverhalte und Qualifikationen und Quantitäten von einer in jedem RP eingerichteten
Stelle überprüft werden:
● Einhaltung der Amokprävention
● Einhaltung der Brandschutzprävention
● Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen jeglicher Art
● Einhaltung der gleichen Partizipationsrechte wie der an öffentlichen Schulen! Dafür muss im Landeselternbeirat und Landesschülerbeirat
immer auch mind. 1 Vertreter der Privatschule sein. Unbedingt notwendig ist ein Schulrat bestehend aus Elternvertretern, Schülervertretern
und Lehrervertretung und Schulleitung, der die gleichen Rechte wie an öffentlichen Schulen hat. Mitbestimmung an Privatschulen ist genauso
wie nachweisbare gründliche und strukturierte Kommunikation zwischen allen am Schulleben Beteiligten notwendig zur Demokratisierung
und Gleichberechtigung.
● Überprüft werden müssen die Fristen zur Abgabe von Attesten.
● Überprüft werden müssen die Qualifikation der Schulleitung im Schulrecht und in der Pädagogik.
● Nachgewiesen werden müssen mindestens 50% der Kollegen mit zweitem Staatsexamen und alle Quereinsteiger und Mitarbeiter ohne
pädagogische oder fachliche Abschlüsse müssen nachgewiesen von Anfang an weitergebildet und vom ZSL begleitet werden.
● Die Ausbildung der Sozialarbeit und ihre Vernetzung mit Sozialarbeit an öffentlichen Schulen muss nachgewiesen werden.
● Die Vernetzung von SMV an Privatschulen und öffentlichen Schulen muss nachgewiesen werden.
● Die Remonstration aus Lehrer- oder Elternperspektive muss eine gezielte Anlaufstelle im Regierungspräsidium haben.
● Die Zuständigen im Regierungspräsidium müssen in pädagogischen und qualitativen Fragen Mitbestimmung an der Privatschule erhalten, es kann nicht sein,
dass Privatunternehmen mit wirtschaftlicher Ausrichtung über die Qualität von Pädagogik und Bildungsplan durchgesetzt im Unterricht
entscheiden, das muss gleichgestellt zu öffentlichen Schulen passieren.
● Lehrer an Privatschulen haben Mitarbeiterrechte, Remonstrationspflicht und müssen, wenn sie Beiträge für Gewerkschaften zahlen, von
diesen vertreten werden und geschützt werden.
● Die Demokratiebildung und Ausbildung zur Selbstständigkeit der Kinder muss oberstes Ziel auch der Privatschulen sein, Willkür gegenüber
Kindern bspw. muss eine Stelle finden, die sich zuständig fühlt.
● Staatliche Schulen können einfach Kinder abweisen und nicht aufnehmen, viele Kinder sind deswegen an Privatschulen, aber trotz
vorliegender Problematik fehlt bisher eine verpflichtende Einbindung in Elternarbeit, Jugendamt, Schulpsychologen und diese Einbindung
und das Erlernen dieser Vernetzung muss für Schulleitungen, Lehrer und Eltern möglich gemacht werden durch ständigen Kontakt, ständige
Kommunikation, Patenschaften etc.
● Wenn Privatschulen gleichgestellt sind, dann muss diese Gleichstellung in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
● Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Schulen sollen gefördert werden.
● Die Zeugniskonferenzen der Privatschulen müssen unter gleichen Bedingungen ablaufen wie an öffentlichen Schulen und die Einhaltung der
schulrechtlichen Voraussetzungen muss regelmäßig überprüft werden. (viele Privatschullehrer hatten nie schulrechtliche Ausbildungen)
Stelle überprüft werden:
● Einhaltung der Amokprävention
● Einhaltung der Brandschutzprävention
● Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen jeglicher Art
● Einhaltung der gleichen Partizipationsrechte wie der an öffentlichen Schulen! Dafür muss im Landeselternbeirat und Landesschülerbeirat
immer auch mind. 1 Vertreter der Privatschule sein. Unbedingt notwendig ist ein Schulrat bestehend aus Elternvertretern, Schülervertretern
und Lehrervertretung und Schulleitung, der die gleichen Rechte wie an öffentlichen Schulen hat. Mitbestimmung an Privatschulen ist genauso
wie nachweisbare gründliche und strukturierte Kommunikation zwischen allen am Schulleben Beteiligten notwendig zur Demokratisierung
und Gleichberechtigung.
● Überprüft werden müssen die Fristen zur Abgabe von Attesten.
● Überprüft werden müssen die Qualifikation der Schulleitung im Schulrecht und in der Pädagogik.
● Nachgewiesen werden müssen mindestens 50% der Kollegen mit zweitem Staatsexamen und alle Quereinsteiger und Mitarbeiter ohne
pädagogische oder fachliche Abschlüsse müssen nachgewiesen von Anfang an weitergebildet und vom ZSL begleitet werden.
● Die Ausbildung der Sozialarbeit und ihre Vernetzung mit Sozialarbeit an öffentlichen Schulen muss nachgewiesen werden.
● Die Vernetzung von SMV an Privatschulen und öffentlichen Schulen muss nachgewiesen werden.
● Die Remonstration aus Lehrer- oder Elternperspektive muss eine gezielte Anlaufstelle im Regierungspräsidium haben.
● Die Zuständigen im Regierungspräsidium müssen in pädagogischen und qualitativen Fragen Mitbestimmung an der Privatschule erhalten, es kann nicht sein,
dass Privatunternehmen mit wirtschaftlicher Ausrichtung über die Qualität von Pädagogik und Bildungsplan durchgesetzt im Unterricht
entscheiden, das muss gleichgestellt zu öffentlichen Schulen passieren.
● Lehrer an Privatschulen haben Mitarbeiterrechte, Remonstrationspflicht und müssen, wenn sie Beiträge für Gewerkschaften zahlen, von
diesen vertreten werden und geschützt werden.
● Die Demokratiebildung und Ausbildung zur Selbstständigkeit der Kinder muss oberstes Ziel auch der Privatschulen sein, Willkür gegenüber
Kindern bspw. muss eine Stelle finden, die sich zuständig fühlt.
● Staatliche Schulen können einfach Kinder abweisen und nicht aufnehmen, viele Kinder sind deswegen an Privatschulen, aber trotz
vorliegender Problematik fehlt bisher eine verpflichtende Einbindung in Elternarbeit, Jugendamt, Schulpsychologen und diese Einbindung
und das Erlernen dieser Vernetzung muss für Schulleitungen, Lehrer und Eltern möglich gemacht werden durch ständigen Kontakt, ständige
Kommunikation, Patenschaften etc.
● Wenn Privatschulen gleichgestellt sind, dann muss diese Gleichstellung in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
● Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Schulen sollen gefördert werden.
● Die Zeugniskonferenzen der Privatschulen müssen unter gleichen Bedingungen ablaufen wie an öffentlichen Schulen und die Einhaltung der
schulrechtlichen Voraussetzungen muss regelmäßig überprüft werden. (viele Privatschullehrer hatten nie schulrechtliche Ausbildungen)