Bewertung schriftlicher Prüfungen an Schulen in Baden-Württemberg
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Veröffentlicht am 5.1.2026
Petent
Stephan Flad
70599 Stuttgart, DE
Anliegen
Aus dem Schulrecht ergibt sich formalrechtlich, dass an Schulen in Baden-Württemberg je Fach und Schuljahr der entsprechende Lehrplan im Unterricht zu vermitteln sowie (größtenteils) schriftlich zu prüfen ist. Praktisch ist es aber vielmehr so, dass Lehrkräfte einen nicht geregelten, nicht dokumentierten, nicht erklärungspflichtigen und auch formalrechtlich nicht nachvollziehbaren Ermessensspielraum haben, welche Schwerpunkte sowohl im Unterricht und speziell auch bei schriftlichen Prüfungen gesetzt werden. Dies ist sehr einfach vermeidbar und damit aus schulrechtlicher Sicht künftig auch zu vermeiden. Weiter sind Korrekturen schriftlicher Prüfungen soweit möglich maximal objektiv und neutral vorzunehmen. Auch dies ergibt sich logisch sowie formalrechtlich aus dem Schulrecht, der Landesverfassung sowie dem Grundgesetz.
Deshalb hierzu nachfolgender Vorschlag: Lehrerinnen und Lehrer einer Fakultät an derselben Schule stimmen ihre konkreten Unterrichtseinheiten auf Basis des gültigen Lehrplans untereinander ab und dokumentieren diese gegenüber der Schulleitung. Bei schriftlichen Klassenarbeiten sollte der im relevanten Zeitraum erfolgte Unterrichtsstoff dann auch gesamtheitlich abgeprüft werden und zwar derart, dass es zu allen Unterrichtseinheiten Wahlaufgaben mit vergleichbar erreichbarer Punktzahl gibt und damit von Schülerinnen und Schülern jeweils eine Auswahl aus dem zu vermittelten Lehrplan des Schuljahres erfolgen kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch der gesamte Lehrplan eines Schuljahres vermittelt und geprüft wird.
Zusätzlich erscheint es aus Gründen der Objektivität und Neutralität dringend geboten, dass schriftliche Prüfungen zu den zuvor gemeinsam abgestimmten Unterrichtseinheiten jeweils von Kolleginnen oder Kollegen derselben Fakultät korrigiert werden, da diese die Schülerinnen und Schüler nicht persönlich kennen und so eine Bewertung nach "Nasenfaktor" (dieses Problem ist mehr als bekannt und leider allzu menschlich) weitgehend ausgeschlossen wird. Zusätzlich sollten die schriftlichen Prüfungen jeweils verändert anonymisiert werden, was ebenfalls recht einfach umsetzbar erscheint und deshalb ebenfalls ausdrücklich erbeten wird.
Nach persönlicher Rücksprache mit Lehrkräften ist mein Vorschlag nicht nur einfach umsetzbar, sondern prinzipiell auch empfehlenswert. Ein signifikanter Zusatzaufwand für Lehrkräfte entsteht nicht, aber sicherlich spürbare Vorteile durch vergleichbaren Unterricht sowie neutrale Bewertungen und letztlich bei der Erklärung letzterer gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Auf diesem Weg kann (zumindest teilweise) sehr einfach und effizient die erforderliche Gleichbehandlung bei Unterricht und schriftlichen Prüfungen sichergestellt werden, welche regelmäßig den höchsten Anteil an der Gesamtnotenbildung haben. Ein weiterer Vorteil ist in der dadurch gestärkten Rechtssicherheit für Lehrkräfte zu sehen.
Insofern sollte mein Vorschlag erwartungsgemäß auf breite Zustimmung sowohl in der Lehrerschaft als auch beim Kultusministerium stoßen und ist auch denkbar einfach konkret im Schulrecht zu verankern.
Deshalb hierzu nachfolgender Vorschlag: Lehrerinnen und Lehrer einer Fakultät an derselben Schule stimmen ihre konkreten Unterrichtseinheiten auf Basis des gültigen Lehrplans untereinander ab und dokumentieren diese gegenüber der Schulleitung. Bei schriftlichen Klassenarbeiten sollte der im relevanten Zeitraum erfolgte Unterrichtsstoff dann auch gesamtheitlich abgeprüft werden und zwar derart, dass es zu allen Unterrichtseinheiten Wahlaufgaben mit vergleichbar erreichbarer Punktzahl gibt und damit von Schülerinnen und Schülern jeweils eine Auswahl aus dem zu vermittelten Lehrplan des Schuljahres erfolgen kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch der gesamte Lehrplan eines Schuljahres vermittelt und geprüft wird.
Zusätzlich erscheint es aus Gründen der Objektivität und Neutralität dringend geboten, dass schriftliche Prüfungen zu den zuvor gemeinsam abgestimmten Unterrichtseinheiten jeweils von Kolleginnen oder Kollegen derselben Fakultät korrigiert werden, da diese die Schülerinnen und Schüler nicht persönlich kennen und so eine Bewertung nach "Nasenfaktor" (dieses Problem ist mehr als bekannt und leider allzu menschlich) weitgehend ausgeschlossen wird. Zusätzlich sollten die schriftlichen Prüfungen jeweils verändert anonymisiert werden, was ebenfalls recht einfach umsetzbar erscheint und deshalb ebenfalls ausdrücklich erbeten wird.
Nach persönlicher Rücksprache mit Lehrkräften ist mein Vorschlag nicht nur einfach umsetzbar, sondern prinzipiell auch empfehlenswert. Ein signifikanter Zusatzaufwand für Lehrkräfte entsteht nicht, aber sicherlich spürbare Vorteile durch vergleichbaren Unterricht sowie neutrale Bewertungen und letztlich bei der Erklärung letzterer gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Auf diesem Weg kann (zumindest teilweise) sehr einfach und effizient die erforderliche Gleichbehandlung bei Unterricht und schriftlichen Prüfungen sichergestellt werden, welche regelmäßig den höchsten Anteil an der Gesamtnotenbildung haben. Ein weiterer Vorteil ist in der dadurch gestärkten Rechtssicherheit für Lehrkräfte zu sehen.
Insofern sollte mein Vorschlag erwartungsgemäß auf breite Zustimmung sowohl in der Lehrerschaft als auch beim Kultusministerium stoßen und ist auch denkbar einfach konkret im Schulrecht zu verankern.